Herr Bürgermeister Joppe nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß den §§ 40, 41, 42 sowie 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vor und verpflichtet anschließend per Handschlag die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.