Sitzung: 20.06.2017 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/048/2017
Beschluss:
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Dem Konsolidierungsergebnis sowie die Umsetzung der
beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.
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Der Abschluss einer Zielvereinbarung auf dieser
Grundlage wird beschlossen.
Herr Samtgemeindebürgermeister
Lohmann führt aus, dass die Samtgemeinde Oderwald mit Antrag vom 27./28.04.2016
die Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage gemäß §
13 Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz (NFAG) beim Land Niedersachsen –Innenministerium-
beantragt hat.
Das Innenministerium (MI) hat die Gewährung einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 320.000,00 in Aussicht gestellt, sofern der Abschluss einer Zielvereinbarung mit einem Konsolidierungsvolumen in gleicher Höhe erreicht wird.
Hierzu teilt Herr Kosel mit, dass in Abstimmungsgesprächen auf Ebene der Bürgermeister/in der Mitgliedsgemeinden, der Fraktionsvorsitzenden des Samtgemeinderates und der Verwaltung wurden bisher die folgenden Konsolidierungsmöglichkeiten (6 Maßnahmen) mit einem Finanzvolumen von rd. € 170.000,00 erarbeitet:
- Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze aller Mitgliedsgemeinden
auf 365 v. H. zum 01.01.2018.
Konsolidierungserfolg: rd. € 40.000,00/Jahr.
- Erhöhung der KITA-Gebühren im Jahr 2016 (per
01.08.2016) um rd. 6%.
Konsolidierungserfolg: rd. € 20.000,00/Jahr.
- Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 1 % -Punkt
auf die Steuerkraft im Jahr 2016.
Konsolidierungserfolg: Struktur.
- Prüfung zur Auflösung des Zweckverbandes
Kindergarten Oderwald und Übertragung der Betreuungsaufgabe auf die
Samtgemeinde.
Konsolidierungserfolg: Struktur.
- Einführung der digitalen Gremienarbeit.
Konsolidierungserfolg: rd. 2.500,00/Jahr.
- Minderung der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen ab 2018 auf höchstens 950.000,00 €
Konsolidierungserfolg: rd. 107.500,00/Jahr.
Auf dieser Grundlage wäre eine einmalige Auszahlung einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 200.000,00 erreichbar, da die Strukturmaßnahmen mit einmalig 30.000,00 € vom MI bewertet werden. Die Auszahlung erfolgt, wenn eine gemeinsame Zielvereinbarung (Gemeinderäte, Samtgemeinderat und MI) beschlossen und unterzeichnet wird.
Von der jetzt zur Auszahlung anstehenden Bedarfszuweisung soll jede Mitgliedsgemeinde entsprechend ihrer erbrachten Konsolidierungsleistungen (Maßnahmen 1, 2 und 6) einen Zuweisungsanteil erhalten, wodurch eine zusätzliche Verbesserung der Haushaltssituation in den Mitgliedgemeinden entsteht. Eine jährliche Verschiebung der Konsolidierungshöhen unter den Mitgliedsgemeinden sowie die eigene Veränderung der einzelnen Konsolidierungsleistungen innerhalb einer Mitgliedsgemeinde wären durchaus möglich.
Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen sowie die vorgesehene Aufteilung der Bedarfszuweisung sind als Anlage beigefügt.
Der Entwurf der Zielvereinbarung liegt aktuell dem MI zur Prüfung vor und ist in dieser Fassung ebenfalls als Anlage beigefügt.
Das MI hat in einer Gesprächsrunde unter Beteiligung der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel die Möglichkeit einer mehrjährigen (3-4 Jahre) Auszahlung einer Bedarfszuweisung ohne weitere Zielvereinbarungsverfahren in Aussicht gestellt, sofern im nunmehr auch beantragten Bedarfszuweisungsverfahren 2017 und den künftigen Verfahren der 2 – 3 Folgejahre eine Gewährung weiterer Bedarfszuweisungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein wird und gleichzeitig ein „Konsolidierungsnachtrag“ zur Zielvereinbarung des Antragsverfahrens 2016 bis zu einer anrechenbaren Gesamtsumme der jährlich erreichten Konsolidierungsleistungen von mindestens 320.000,00 € vereinbart wird. Hiermit verbunden wäre dann auch eine Nachzahlung in Höhe von 120.000,00 € für das Antragsjahr 2016.
Die Konsolidierungsleistungen stehen den Zuwendungsempfängern grundsätzlich frei.
Auf die Anhebung der Realsteuerhebesätze, auf bestimmte Durchschnittshöhen unter Berücksichtigung eines „Gesamthaushaltsausgleichs“, hat das Innenministerium jedoch hingewiesen.
Die Vorbereitung des „Konsolidierungsnachtrages“ soll, nach Mitteilung des Innenministeriums zur Bedarfszuweisungshöhe 2017 (voraussichtlich Ende Mai 2017), dann im 3. Quartal 2017 wieder auf der o. g. Ebene der Bürgermeister/in der Mitgliedsgemeinden und der Fraktionsvorsitzenden des Samtgemeinderates sowie der Verwaltung vorbesprochen werden. Konsolidierungsanregungen aus den Gemeinderäten sind erwünscht.
Die gleichlautende Vorlage wird bzw. wurde terminübergreifend allen Mitgliedsgemeinden zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderald folgenden einstimmigen