Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmig wird für die Dauer der Wahlperiode beschlossen, dass dem Bürgermeister nur die Aufgaben gemäß § 106 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 NKomVG obliegen. Die übrigen Aufgaben werden dem Gemeindedirektor übertragen.