Sitzung: 21.06.2017 Gemeinderat Börßum
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage: B-XVIII/027/2017
- Der Rat der
Gemeinde Börßum nimmt den Finanzierungsplan zur Kenntnis. Die
Zuwendungsanfrage wird aufrechterhalten.
- Die Mittel für
die Planungskosten werden im Nachtragshaushalt 2017 der Gemeinde Börßum
bereitgestellt.
Herr Gemeindedirektor Lohmann geht ausführlich auf den Sachverhalt ein und erklärt, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum keine Beschlussempfehlung abgegeben hat.
Weiter teilt Herr Gemeindedirektor Lohmann mit, dass der Landkreis Wolfenbüttel sich nunmehr bereiterklärt hat den Grunderwerb zu tätigen. Ebenfalls hat der Landkreis Wolfenbüttel signalisiert, dass sie projektbegleitend tätig werden und die Gemeinde Börßum letztendlich nur als Antragsteller auftritt.
Nach einer kurzen Aussprache wird die Bereitschaft des Landkreises Wolfenbüttel, den Grunderwerb zu tätigen, als durchweg positiv von den Ratsmitgliedern aufgenommen. Weiter wurde festgehalten, dass man die Bereitstellung von Fördermittel positiv bewerten muss.
Ohne eine weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum bei 10 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen folgenden Beschluss: