Herr Ausschussvorsitzender Ganzauer  berichtet, dass sich der Feuerschutzausschuss in seiner letzten Sitzung dafür entschieden hat, dass Ratsherr Bassy in Zusammenarbeit mit Herrn Stucki eine Analyse der Kinderfeuerwehren und Jugendfeuerwehren für die Strukturplanung des  Feuerschutzwesen in der Samtgemeinde Oderwald erarbeitet. Der Entwurf liegt nunmehr vor und wird seitens des Ratsherrn Bassy vorgestellt.

 

Ratsherr Bassy stellt die erarbeitete Analyse der Kinder- und Jugendfeuerwehrdaten vor. Er geht auf die Zahlen der Übernahme aus der Kinderfeuerwehr in die Jugendfeuerwehr ein und stellt fest, dass aufgezeigt anhand der letzten 3 Jahre (2014, 2015, 2016)  nur wenige übergetreten sind. Dieses wird noch deutlicher in Bezug auf die Geburtenraten in den maßgebenden Jahren. In Börßum sind z. B. in den Jahren 2002, 2003 und 2004 53 Kinder geboren worden. Davon ist jedoch keiner in die Kinderfeuerwehr eingetreten. Ratsherr Bassy stellt die Zahlen für jeden Ort in der Samtgemeinde vor.

 

Herr Gemeindebrandmeister Steek merkt an, dass die Kinderfeuerwehr den Alterszeitraum von 6 – 10 Jahren umfasst. Bei einer Betrachtung des Jahres 2014 bei Zugrundelegung des Geburtenjahres 2002 wären die Kinder schon 12 Jahre alt, so dass eine Aufnahme in die Kinderfeuerwehr gar nicht erfolgen kann. Gleiches gilt für die Geburtenjahre 2003 und 2004. Zusätzlich muss betrachtet werden, ob zu den gewählten Zeitpunkten überhaupt eine Kinderfeuerwehr in den jeweiligen Orten vorhanden waren.

 

Ratsherr Rechel führt aus, dass für die Jahre 2014, 2015 und 2016 die Geburtenjahre 2004 bis 2010 zugrunde gelegt werden müssten, da nur dieser Alterskreis in die Kinderfeuerwehr eintreten kann. Das Hauptaugenmerk müsste jedoch auf den Jahrgängen 2007 bis 2010 liegen, da Kinder mit 10 Jahren nicht mehr in die Kinderfeuerwehr eintreten, sondern in die Jugendfeuerwehr.

 

Es folgt eine lebhafte Diskussion zwischen Ratsherrn Bassy, dem Gemeindebrandmeister Steek und dem stellv. Gemeindebrandmeister Preißner darüber, welche Geburtenjahre zugrunde gelegt werden müssen. Es wird festgelegt, dass die zugrundeliegenden Daten korrigiert werden und auf die relevanten Jahrgänge erweitert werden müssen.

 

Ratsherr Bassy stellt die Daten für die Jugendfeuerwehr vor. Zusammenfassend stellt er fest, dass anhand der Geburtenraten ein großes Potential da ist, welches aber nur wenig genutzt wird.

 

Ausschussvorsitzender Ganzauer fragt Herrn Gemeindebrandmeister Steek, ob ihm Zahlen  bekannt sind, wie viel Potential z. B durch die Pubertät etc. verloren gehen.

 

Herr Gemeindebrandmeister Steek beantwortet die Frage dahingehend, dass dieses Phänomen auch in der Feuerwehr zu finden ist, Zahlen darüber jedoch nicht vorliegen.

 

Ratsherr Rechel führt aus, dass die Tendenz klar ist. Es ist wichtig, hieraus die richtige Konsequenz zu ziehen.

 

Ratsherr Bassy leitet zum Thema 1. Hilfe-Ausbildung über, welche in der Dienstvorschrift verankert ist und fragt an, ob es richtig ist, dass in der Truppmannausbildung 1 (TM 1) 9 Unterrichtseinheiten und in der Truppmannausbildung 2 (TM 2) noch einmal 9 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben sind.

 

Herr Gemeindebrandmeister Steek erläutert, dass zur TM 1  9 Unterrichtseinheiten vorliegen müssen. Die TM 2 umfasst den Zeitraum der Ausbildung nach Abschluss des TM 1 bis zum Prüfungstag zur TM 2. Die 9 Unterrichtseinheiten aus dem TM 1 Lehrgang zählen auch für den TM 2.

 

Ratsherr Reiner fragt an, ob es Richtlinien gibt, nach wie vielen Jahren die 1. Hilfe-Ausbildung wiederholt werden muss.

 

Herr Gemeindebrandmeister Steek berichtet, dass es hierfür keine gesetzlichen Vorschriften gibt.

 

Ratsherr Rechel merkt an, dass aus dieser Tatsache Konsequenzen gezogen werden sollten, z. B. das ein Auffrischungskurs in regelmäßigen Abstanden zu absolvieren ist.

 

Ausschussvorsitzender Ganzauer bemerkt hierzu, dass es jetzt schon Probleme gibt, diese Kurse mit dem DRK bzw. anderen Institutionen durchzuführen.

 

Herr stellv. Gemeindebrandmeister Preißner berichtet, dass die 1. Hilfe-Ausbildung häufig mit geschultem Personal, welches allerdings die 1. Hilfe-Bescheinigung nicht ausstellen darf, in den Ortsfeuerwehren durchgeführt wird.

 

Ratsherr Bassy stört es, dass das sogenannte Brandschutzgesetz Berufliche dazu verpflichtet, aber die Freiwilligen nicht. Weiterhin müsste der Frage nachgegangen werden, was der GUV dazu sagt (Gefährdungsbeurteilung).

 

Herr Jan-Phillipp Preißner führt aus, dass Angehörige der Berufsfeuerwehr auch im Rettungsdienst unterwegs sind und aus diesem Grunde auch die Fortbildungen besuchen müssen, da sie letztendlich als Rettungssanitäter eingesetzt werden. Rein als Feuerwehrmann würde auch eine einmalige 1. Hilfe-Ausbildung ausreichen.

 

Ratsherr Reiner fragt an, ob in der Samtgemeinde Oderwald der regelmäßige Besuch einer 1. Hilfe-Ausbildung angeboten werden soll.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister sieht dieses als eine Serviceleistung, welche die Ortsfeuerwehren intern durchführen können.

 

Herr Gemeindebrandmeister Steek hält fest, dass dieses auf freiwilliger Basis schon jetzt passiert und er an diesem Vorgehen festhalten würde.

 

Ratsherr Bassy bemerkt, dass bei der nächsten Analyse dieses gedanklich mit einfließen soll.

 

Als nächsten Meilenstein stellt Ratsherr Bassy die Anzahl der Feuerwehrmitglieder auf bestimmte Jahrgänge vor und geht insbesondere auf die Altersstruktur ein. Gleichzeitig bezieht er die Nichtortansässigen und Doppelmitglieder in die Analyse mit ein.

 

Ratsherr Rechel hält dieses für einen Neben-Kriegsschauplatz.

 

Herr Ausschussvorsitzender Ganzauer verlässt um 18.03 Uhr die Sitzung und übergibt den Ausschussvorsitz an Ratsherrn Rechel.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erläutert, dass diese Zahlen ein Annäherungsversuch der Verwaltung sind, wie es um die Einsatzbereitschaft der einzelnen Wehren bestellt ist.

 

Ratsherr Bassy führt aus, dass auch außerhalb Tätige der Feuerwehr einen großen Teil des Tages zur Verfügung stehen. Jemand der weit entfernt wohnt und auch nicht in dem Ort erwerbstätig ist, steht der Feuerwehr 24 Stunden nicht zur Verfügung.

 

Ratsherr Bassy bittet um Angabe der Vorgaben, wieviel Dienststunden abzuleisten sind.

 

Herr Gemeindebrandmeister Steek berichtet, dass es hierzu keine Vorgaben gibt.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann hält fest, dass nicht vorschnell Schlüsse aus diesen Grafiken zu ziehen sind. Teilweise ist die Grafik nicht aussagekräftig, da keine Aufgliederung der Dienststunden erfolgt ist.

 

Ratsherr Rechel bemerkt, dass nach Einführung des Verwaltungsprogrammes FeuerON alle Daten zur Verfügung stehen werden.

 

Ratsherr Reiner berichtet, dass es große Unterschiede bei den Dienststunden der unterschiedlichen Wehren gibt.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann stellt fest, dass die 1. Erkenntnis aus der Diskussion ist, dass die Daten, die zur Verfügung stehen, nicht helfen. Diese können zur Seite gelegt werden. Es würde auch nichts bringen, die zurückliegenden Daten der vergangenen 1 – 2 Jahre einzupflegen.

 

Ratsherr Bassy leitet zum Abschnitt „Qualifikation“ über. Jede Feuerwehr regelt dieses autonom. Hier wäre ein einheitlicher Standard von Vorteil.

 

Herr Gemeindebrandmeister Steek berichtet, dass  eine fachspezifische und führungsspezifische Qualifikation erfolgt. Die Anzahl der Qualifikationen richtet sich nach der Anzahl der Lehrgänge, die die Samtgemeinde Oderwald erhält und nach dem Finanzbudget.

 

Ratsherr Bassy hält fest, dass Qualifikation Führungsaufgabe ist. Jeder Ortsbrandmeister muss wissen, wo er weiter qualifizieren kann, damit der Prozess der zukünftigen Qualifikation geplant werden kann.

 

Herr stellv. Gemeindebrandmeister Preißner erläutert, dass jeder Ortsbrandmeister die Aus- und Fortbildung seiner Mitglieder dokumentiert. Es ist Aufgabe des Ortsbrandmeisters zu erkennen, welches Mitglied welche Qualifikation erhalten kann und soll. Die Qualifikationen werden von den Ortsbrandmeistern geplant. Grundlage sind die benötigten Qualifikationen, sowie die vorhanden Fertigkeiten der Mitglieder.

 

Ratsherr Bassy hält es für richtig, dass die Weiterqualifizierung anhand der vorgestellten Matrix erarbeitet werden sollte, damit alle Ortsbrandmeister dieselben Standards und Trainingsbausteine zur Verfügung haben.

 

Herr Jan-Phillipp Preißner führt aus, dass jeder Ortsbrandmeister solch eine Dokumentation hat, da diese Aufgabe eine Kernaufgabe des Ortsbrandmeisters ist. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Dokumentation in diesem Rahmen wichtig ist, da es für die Analyse unwichtig ist, welche/r Kamerad/in welche Qualifikation hat. Dazu kommt, dass die besuchten Lehrgänge, welche nicht örtlich erfolgen, alle einheitlich sind. Ausnahme hiervon sind spezielle örtliche Ausbildungen aufgrund besonderer örtlicher Gefahrenlagen.

 

Ratsherr Bassy hält dieses für wichtig für den Prozess der zukünftigen Qualifikations-planung.

 

Beratendes Mitglied Jan-Phillipp Preißner merkt an, dass die örtliche Qualifikation über den Dienst (Dienstplan) erfolgt. Die Feuerwehrmitglieder nehmen an diesen Diensten teil oder auch nicht. Hierauf hat der Ortsbrandmeister keinen Einfluss, da es sich um eine freiwillige Feuerwehr handelt. Es kann keiner zur Teilnahme gezwungen werden. Alle überörtlichen Lehrgänge sind standardisiert und werden dokumentiert.

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass es sich hier nur um eine Erhebung handelt. Da die Diskussion auf der Stelle tritt, bittet er darum, diese abzubrechen.

 

Ratsherr Bassy berichtet, dass sich der Ausschuss das nächste Mal mit den einsatzbezogenen Diensten (Risikobetrachtung) sowie den überarbeiteten jahrgangsbezogenen Kinderfeuerwehrdaten beschäftigen wird.