Herr Rosenthal berichtet, dass

 

5.1       die Samtgemeinde Oderwald mit allen Mitgliedgemeinden (11 Ortschaften) als Dorfregion in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurde. Das Land Niedersachsen unterstützt in dieser Förderperiode nicht mehr Einzeldörfer, sondern gemeinsame Dorfregionen. Hierzu wird es in den nächsten Wochen einen Abstimmungsprozess zur Ausschreibung der Planungsleistungen (Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes für die Dorfregion Samtgemeinde Oderwald) geben. Anschließend werden Bürgerinformationsveranstaltungen geplant und ein Planungsteam benannt.

 

5.2       der Landkreis Wolfenbüttel mit Schreiben vom 18.07.2017 die vom Rat der Gemeinde Heiningen in der Sitzung am 25.01.2017 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt hat. Der Landkreis hat u. a. auf die verschlechterte Haushaltslage für das Jahr 2017 und auf die hohen prognostizierten Fehlbeträge in der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanung hingewiesen.

 

Ein Erreichen des Haushaltsausgleiches ist ohne weitere nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen nicht möglich. Von einer dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Heiningen im Sinne von § 23 Kommunalhaushalts- und -kassen-verordnung ist mithin künftig nicht auszugehen.

 

Auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines realistischen Haushaltssicherungskonzeptes wird hingewiesen. Es wird hervorgehoben, dass das gegenwärtige Haushaltssicherungskonzept den diesen Anforderungen nur bedingt entspricht, da keine konkreten Haushaltssicherungsmaßnahmen zur Haushaltsverbesserung beschrieben werden. Der Landkreis erkennt zwar an, dass für das Jahr 2017 nach den Ausführungen im aktuellen Haushaltssicherungskonzept echte Konsolidierungsinstrumente nicht zur Verfügung stehen, weist aber jetzt schon darauf hin, dass zukünftig lediglich Aufwandskürzungen eine Verbesserung der Haushaltslage bewirken können. An einer beabsichtigten deutlichen Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ab 2018 ist unbedingt festzuhalten.

 

Eine zukünftige Haushaltsgenehmigung setzt die Vorlage eines modifizierten Haushaltssicherungskonzeptes voraus. Im Hinblick auf die vom Land Niedersachsen für den Samtgemeindeverbund in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungen erwartet die Kommunalaufsicht, dass die Gemeinde Heiningen die Konsolidierungsbemühungen fortgeführt und nachhaltig intensiviert um die Bedarfszuweisungen insgesamt nicht zu gefährden.