Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der außerplanmäßigen und außerordentlichen Aufwendung sowie der außerplanmäßigen Auszahlung für verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit Hochwassereinsatzleistungen werden bis zu einer vorläufigen Gesamtsumme in Höhe von € 40.000,00 genehmigt.

 


Ratsherr Hentschke geht ausführlich auf die vorliegende Verwaltungsvorlage ein. Er führt aus, dass die für den Hochwassereinsatz entstehenden Kosten nicht in der Haushaltsplanung des Haushaltsjahres 2017 enthalten sind. In Anlehnung an die bekannten Kosten der Hochwassersituation 2002 mit rd. € 29.000,00 und unter der Berücksichtigung der allgemeinen Kostensteigerung muss wohl mit einem außerordentlichen Kostenaufwand von rd. 40.000,00 gerechnet werden. Hierbei handelt es sich haushaltsrechtlich um außerordentliche Aufwendungen im Bereich der außergewöhnlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen oder ähnlichen Ereignissen (Kontenklasse 5).

 

Einen Teil dieser Kosten muss der Landkreis Wolfenbüttel erstatten, da der Landkreis Wolfenbüttel den Katastrophenfall ausgelöst hat. Wie sich die Kostenverteilung darstellt wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.08.2017 einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen