Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  • Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für das Jahr 2016 in Höhe von 692,28 Euro.  

 


Ratsfrau Cordes berichtet, dass mit Antrag vom 25.05.2017 der Pfarrverband Wolfenbüttel-Halchter mit Ohrum und Dorstadt mitteilt hat, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2016 ein Defizit von 692,28 Euro besteht. Um die Unterhaltung des Friedhofs in Dorstadt auch weiterhin gewährleisten zu können, beantragt der Pfarrverband einen Ausgleich in Höhe des entstandenen Defizits. Begründet wird der Antrag mit der geringen Anzahl der Nutzungsverträge in den vergangenen Jahren. Die Gebührenordnung bewegt sich im regionalen Rahmen; die Bewirtschaftungskosten sind auf das zwingend notwendige reduziert worden.

 

Für den ev. Friedhof in Dorstadt wurden bereits in den Jahren 2014 und 2015 Defizite in Höhe von 5.116,76 Euro bzw. 1.176,11 übernommen.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.08.2017 einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger