Sitzung: 20.09.2017 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/055/2017
Beschluss:
·
Der
Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag
zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel, so wie er sich
aus der Anlage zur Drucksache
SG-X/055/2017 ergibt, abzuschließen.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass der bestehende
Vertrag zwischen den Samt- und Einheitsgemeinden sowie der Stadt Wolfenbüttel
(nachfolgend Gemeinden genannt) und dem Landkreis Wolfenbüttel mit Wirkung zum
31.12.2017 gekündigt wurde, um einerseits den Forderungen der Gemeinden
Nachdruck zu verleihen, andererseits aber auch die Erwartungshaltung zur
raschen Umsetzung einer Neuregelung des Vertrages zu verdeutlichen.
Nach der erfolgten Kündigung wurde mit dem Landkreis Wolfenbüttel
einvernehmlich eine Neuregelung des bisherigen öffentlich-rechtlichen Vertrages
zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel ab dem 01.01.2017
abgestimmt. Der Vertragsentwurf ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Der
vorliegende Entwurf hat die Zustimmung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und
-beamten des ländlichen Bereichs bzw. deren Vertretern erfahren.
In dem Vertragsentwurf wurden die Forderungen der Gemeinden zur
Neuregelung der Flüchtlingsunterbringung berücksichtigt. Die Neuregelung
beinhaltet folgende Kernpunkte:
- Vollkostenerstattung
für Wohnraum, der Personen zur Verfügung gestellt wird, die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
- Der
Landkreis erstattet den Gemeinden diejenigen Kosten, die ihnen nach
Abstimmung mit dem Landkreis aufgrund eingegangener finanzieller
Verpflichtungen entstehen, sofern diese nicht von anderen Leistungsträgern
erstattet werden.
- Möglichkeit
einer Direktzahlung der miet- und versorgungsvertraglichen Verpflichtungen
durch den Landkreis Wolfenbüttel sowie die Möglichkeit einer kumulierten
Zahlung wenn mehrere Leistungsträger (Landkreis und jobcenter) zuständig
sind.
- Erstattung
einer Pauschale für Personal- und Sachkosten der Gemeinden in Höhe von
750,00 Euro für Personen mit Leistungsbezug nach dem AsylbLG.
- Erstattung
einer Personenpauschale für Personal- und Sachkosten der Gemeinden für
Flüchtlinge, die nach dem 01.01.2017 einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs.
2 Aufenthaltsgesetz und direkt im Anschluss an den Leistungsbezug nach dem
AsylbLG Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Hier wird für
einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Zuweisungsdatum in den Landkreis
Wolfenbüttel eine Pauschale in Höhe von 750,00 Euro geleistet.
- Einfache
Ermittlung der Daten zum Stichtag 30.06. eines Jahres.
- Möglichkeit
eine Sonderregelung bei überproportionalen Flüchtlings-zuweisungen zu
verhandeln (z.B. bei der Einrichtung von Notunterkünften).
- Der
Erstattungszeitraum endet, wenn ein Flüchtling eine Arbeit aufnimmt.
- Es
erfolgt keine Erstattung einer Pauschale für Personal- und Sachkosten an
die Gemeinden für Flüchtlinge, die in den Landkreis Wolfenbüttel ziehen
und direkt Leistungen nach dem SGB II/SGB XII erhalten.
- Es
erfolgt ebenfalls keine Erstattung einer Pauschale für Personal- und
Sachkosten an die Gemeinden für Personen, die im Rahmen des
Familien-nachzugs in den Landkreis Wolfenbüttel kommen.
Die Erstattung von Aufwendungen für Gemeindearbeiter, die angemietete
Notunterkünfte für Flüchtlinge einrichten bzw. ausstatten, wird vom Landkreis
Wolfenbüttel außerhalb des Vertrages geregelt.
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.08.2017 einstimmig
empfohlen, vorlagegemäß zu beschließen.
Sodann ergeht bei 1 Enthaltung nachfolgender einstimmiger