Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Dem Landkreis Wolfenbüttel wird als Zwischenbericht mitgeteilt, dass die Samtgemeinde Oderwald Bedenken gegen den vorliegenden Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für das Oberfallwehr der Ilse südlich von Hornburg äußert. Seitens des Landkreises Wolfenbüttel wird eine schriftliche Stellungnahme bezüglich der vorgetragenen Bedenken eingeholt und um Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Diese wird dem Gremium in seiner nächsten Sitzung vorgetragen.

 

·         Vorbehaltlich einer Fristverlängerung wird der Samtgemeindebürgermeister ermächtigt, ein unabhängiges Planungsbüro zu beauftragen, welches insbesondere die Auswirkungen des Hochwasserschutzes auf die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald untersuchen soll.

 


Ratsherr Kokon teilt mit, dass mit Schreiben vom 01.08.2017 der Landkreis Wolfenbüttel – Umweltamt – mitgeteilt hat, dass die Gemeinde Schladen-Werla beabsichtigt die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers II. Ordnung Kanal-Ilse am Oberfallwehr in der Gemarkung Hornburg zu verbessern. Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:

 

-       Herstellung einer Sohlgleite

-       Abbruch der Wehrbauwerke

-       Umgestaltung der Hochwassermulde

-       Böschungssicherung am Überfallwehr

-       Treibgutabweiser Ilse und Mühlenilse

-       Herstellung von Furten.

 

Diese Maßnahmen sind ein Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 des WHG, der nach § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung bedarf. Die Gemeinde Schladen-Werla hat als Träger des Vorhabens die Planfeststellung beantragt.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen ist in der Anlage beigefügt.

 

Eine Stellungnahme zu diesen Planunterlagen soll bis zum 31.08.2017 an den Landkreis Wolfenbüttel erfolgen. Aufgrund der Sitzungstermine der betroffenen politischen Gremien wurde eine Fristverlängerung beim Landkreis Wolfenbüttel beantragt und auch bis zum  27.09.2017 gewährt.

 

Die Stellungnahme soll sich insbesondere auf erforderlich gehaltene Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) beziehen. Diese sind im Wortlaut mit Begründung mitzuteilen.

 

Er geht auf die heutige Aussprache des Samtgemeindeausschusses ein, und teilt mit, dass dieser einstimmig empfohlen hat, dem Landkreis Wolfenbüttel als Zwischenbericht mitzuteilen, dass die Samtgemeinde Oderwald Bedenken gegen den vorliegenden Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für das Oberfallwehr der Ilse südlich von Hornburg äußert. Weiterhin soll der Samtgemeindebürgermeister ermächtigt werden, ein unabhängiges Planungsbüro zu beauftragen, welches insbesondere die Auswirkungen des Hochwasserschutzes auf die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald untersuchen soll.

 

Ratsherr Dette spricht sich gegen die Beauftragung eines unabhängigen Dritten aus. Hier entstehen zusätzliche Kosten, die seines Erachtens nicht erforderlich sind.

 

Nach reger Diskussion und Aussprache zu dieser Thematik fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen