Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  • Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2017 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 


Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2017 die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen wird. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt es bei den Personalkosten sowie in den Produkten 12110, 21110, 21112, 21113 und 31550. Hierzu verweist sie auf den Vorbericht.

 

Auf die Änderungen der Investitionen in den Produkten 11160, 21110, 21112 und 51110 wird besonders hingewiesen. Den Mehrkosten für die Erstellung des Dorfentwicklungsplanes stehen auch anteilig höhere Zuwendungen gegenüber.

 

Die Veränderungen sind im vorgelegten Vorbericht ausführlich dargestellt. Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Die Haushaltsplanung ist weiterhin defizitär. Für das Haushaltsjahr 2017 entsteht ein ordentlicher Ergebnisverlust in Höhe von € 325.600,00 (leichte Verbesserung zur Ursprungsplanung). Zudem entsteht ein außerordentlicher Verlust in Höhe von € 28.700,00. Die Höhe der Kreditveranschlagung zur Finanzierung der Investitionen steigt auf € 850.800,00.

 

Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2019 planerisch möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.

 

Sie weist darauf hin, dass der Personal- und Finanzausschuss sowie der Samtgemeindeausschuss einstimmig empfohlen haben, der vorgelegten 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 zuzustimmen und diese zu erlassen.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden einstimmigen