Sitzung: 25.10.2017 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/073/2017
Beschluss:
- Die als Anlage beigefügte
2. Nachtragshaushaltsatzung 2017 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.
Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan
2017 die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen wird. Insbesondere die
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt
es bei den Personalkosten sowie in den Produkten 12110, 21110, 21112, 21113 und
31550. Hierzu verweist sie auf den Vorbericht.
Auf die Änderungen der Investitionen in den
Produkten 11160, 21110, 21112 und 51110 wird besonders hingewiesen. Den
Mehrkosten für die Erstellung des Dorfentwicklungsplanes stehen auch anteilig
höhere Zuwendungen gegenüber.
Die Veränderungen sind im vorgelegten Vorbericht
ausführlich dargestellt. Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen
ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Die Haushaltsplanung ist weiterhin
defizitär. Für das Haushaltsjahr 2017 entsteht ein ordentlicher Ergebnisverlust
in Höhe von € 325.600,00 (leichte Verbesserung zur Ursprungsplanung). Zudem
entsteht ein außerordentlicher Verlust in Höhe von € 28.700,00. Die Höhe
der Kreditveranschlagung zur Finanzierung der Investitionen steigt auf
€ 850.800,00.
Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2019 planerisch
möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der landesweiten
Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.
Sie weist darauf hin, dass der Personal- und
Finanzausschuss sowie der Samtgemeindeausschuss einstimmig empfohlen haben, der
vorgelegten 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 zuzustimmen und diese zu
erlassen.
Ohne weitere Aussprache fasst der
Samtgemeinderat folgenden einstimmigen