Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgende Beschlüsse:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2018 incl. Stellenplan 2018 wird erlassen.

 

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2018 wird mit der vorgenannten Ergänzung beschlossen:

 


Herr Biehl trägt vor, dass der Haushaltsplan 2018 im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 458.900,00 Euro und bei den ordentlichen Aufwendungen mit 511.400,00 Euro ausweist. Dadurch entsteht ein ordentlicher Jahresverlust in Höhe von 52.500,00 Euro.

 

Die größten Erträge sind die Einkommensteueranteile in Höhe von 279.000,00 Euro, die Grundsteuer in Höhe von 105.000,00 Euro und die Gewerbesteuer in Höhe von 27.000,00 Euro. Die Ansätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B wurden mit dem Hebesatz von 400 v. H. berechnet. Die Gewerbesteuer wurde auf der Basis der Vorauszahlungen für 2018 und berücksichtigt den neuen Hebesatz in Höhe von 365 v. H. (Bedarfszuweisungsverfahren) festgesetzt.

 

Die größten Aufwendungen, die den Gemeindehaushalt stark belasten, sind die Kreisumlage (200.400,00 Euro), die Samtgemeindeumlage (112.300,00 Euro) und die Verbandsumlage für den Zweckverband Kindergarten Oderwald (87.000,00 Euro). Beim Landkreis Wolfenbüttel liegt zurzeit ein Antrag auf Senkung der Kreisumlage vor. Hieraus könnte sich eine Reduzierung der Aufwendungen für die Kreisumlage ergeben.

 

Im Haushalt 2018 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“, „Liegenschaften“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ wieder aufgenommen.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 

Investitionen im Finanzhaushalt sind nicht vorgesehen. Eine Kreditveranschlagung ist somit nicht erforderlich.

 

Kassenkredite sind mit 480.000,00 Euro festgesetzt.

 

Die mittelfristige Finanzplanung weist einen dauerhaften Jahresverlust bis 2021 aus.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Hierzu wird auf die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bedarfszuweisungsverfahren hingewiesen.

 

Herr Polzin teilt mit, dass der Landkreis Wolfenbüttel über die Senkung der Kreisumlage nachdenkt. Darüber wird zurzeit im Kreistag diskutiert. Herr Plumeyer bestätigt die Aussage.

 

In das Haushaltssicherungskonzept wird einvernehmlich „Strukturveränderungen im Kindergartenbereich“ als Konsolidierungsmaßnahme mit aufgenommen.