Beschluss: einstimmig beschlossen

·        Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nördlich der Dorstädter Straße“ in Börßum OT Bornum förmlich eingeleitet.

 


Frau stellv. Gemeindedirektorin Scholtysik erklärt die Verwaltungsvorlage und führt aus, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: