Herr Lohmann berichtet, dass

 

3.1     der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Bescheid vom 22.11.2017 der Harzwasserwerke GmbH die wasserrechtliche Genehmigung für das Nordharzverbundsystem erteilt hat. Nähere Informationen sind über folgenden Link abrufbar:

 

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/zulassungsverfahren/talsperren_und_andere_stauanlagen/neubewilligungen_nordharzverbundsystem/neufassung-der-wasserrechtlichen-bewilligungen-fuer-das-nordharzverbundsystem-144023.html

 

3.2     die Neubekanntmachung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen ist am 6. Oktober 2017 in der Fassung vom 26. September 2017 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 20/2017, S. 378) veröffentlicht worden. Die vorliegende Broschüre „Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017“ kann bei Bedarf über das Internet abgerufen bzw. kostenfrei bezogen werden.

 

https://www.ml.niedersachsen.de/landesraumordnungsprogramm/neubekanntmachung-der-lrop-verordnung-2017-158596.html

 

3.3     nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis für 2016 keine ausreichenden Deckungsmöglichkeiten vorhanden sind, um die Defizitanteile der Gemeinde Ohrum im Zweckverband Kindergarten Oderwald aufzufangen. Auf die Hintergründe der Kostensteigerung wird kurz eingegangen.