Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wird jeweils einzeln festgestellt.

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe von € 15.411,68 wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2013 in Höhe von € 22.875,40 wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.

·         Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2014 in Höhe von € 377,01 (ordentlicher Gewinn in Höhe von €  31.115,67 abzügl. Außerordentlicher Verlust in Höhe von € 31.492,68) wird auf das Jahresergebnis 2014 vorgetragen. Er soll mit dem zu erwartenden Gewinn des Rechnungsjahres 2015 ausgeglichen werden.

 


Herr Lohmann stellt die Verwaltungsvorlage O-XVIII/017/2017 mit den Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 vor und erläutert die Vorläufigkeit des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel. Diese resultiert aus den erforderlichen Buchungen zur Korrektur der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ohrum und sind über den Jahresabschluss 2015 abzubilden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Ohrum  nachstehenden einstimmigen