Sitzung: 17.01.2018 Gemeinderat Ohrum
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: O-XVIII/017/2017
Beschluss:
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Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014
wird jeweils einzeln festgestellt.
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Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe
von € 15.411,68 wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten
kameralen Abschluss 2011 verwendet.
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Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2013 in Höhe
von € 22.875,40 wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten
kameralen Abschluss 2011 verwendet.
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Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2014 in Höhe von
€ 377,01 (ordentlicher Gewinn in Höhe von €
31.115,67 abzügl. Außerordentlicher Verlust in Höhe von € 31.492,68)
wird auf das Jahresergebnis 2014 vorgetragen. Er soll mit dem zu erwartenden
Gewinn des Rechnungsjahres 2015 ausgeglichen werden.
Herr Lohmann stellt die Verwaltungsvorlage O-XVIII/017/2017 mit den Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 vor und erläutert die Vorläufigkeit des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel. Diese resultiert aus den erforderlichen Buchungen zur Korrektur der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ohrum und sind über den Jahresabschluss 2015 abzubilden.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Ohrum nachstehenden einstimmigen