Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsherr Polzin teilt mit, dass für die Amtszeit 01.01.2019 bis 31.12.2023 für das Jugendschöffengericht Wolfenbüttel und für die Jugendkammern beim Landgericht Braunschweig neue Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen zu wählen sind.

 

Mit Schreiben vom 18.01.2018 hat der Landkreis Wolfenbüttel darum gebeten, geeignete Personen zur Aufnahme in die von ihm aufzustellende Vorschlagsliste zu benennen. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein.

 

Durch einen Aufruf auf der Homepage der Samtgemeinde Oderwald, durch öffentliche Bekanntmachung in den Mitgliedsgemeinden sowie einem öffentlichen Aufruf in der Presse haben sich die in den beigefügten Listen aufgeführten Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen beworben. Diese Bewerbungen werden an das Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel weitergeleitet.

 

Einer Abstimmung über die vorzuschlagenden Jugendschöffen auf Gemeindeebene bedarf es, anders als bei den Erwachsenenschöffen, nicht. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz obliegt dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wolfenbüttel. Die zwingend vorgeschriebene öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt im Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Ratsfrau Fahlbusch teilt ergänzend mit, dass Frau Wardin an sie herangetreten sei, und mitgeteilt hat, dass sie auch mit auf die Vorschlagsliste für die Jugendkammer am Landgericht wolle. Diese ist hier allerdings mit Fehlanzeige aufgeführt. Sie bittet, dieses noch zu berücksichtigen.

 

Sodann nimmt der Samtgemeinderat die Benennung der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen mit der von Ratsfrau Fahlbusch angezeigten Änderung zur Kenntnis.