Sitzung: 21.02.2018 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: SG-X/110/2018
Ratsherr Polzin teilt mit, dass für die Amtszeit 01.01.2019 bis
31.12.2023 für das Jugendschöffengericht Wolfenbüttel und für die Jugendkammern
beim Landgericht Braunschweig neue Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffinnen und
-schöffen zu wählen sind.
Mit Schreiben vom 18.01.2018 hat der Landkreis Wolfenbüttel darum
gebeten, geeignete Personen zur Aufnahme in die von ihm aufzustellende
Vorschlagsliste zu benennen. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt
und in der Jugendarbeit erfahren sein.
Durch einen Aufruf auf der
Homepage der Samtgemeinde Oderwald, durch öffentliche Bekanntmachung in den
Mitgliedsgemeinden sowie einem öffentlichen Aufruf in der Presse haben sich die
in den beigefügten Listen aufgeführten Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen
und -schöffen beworben. Diese
Bewerbungen werden an das Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel
weitergeleitet.
Einer Abstimmung über die vorzuschlagenden Jugendschöffen auf
Gemeindeebene bedarf es, anders als bei den Erwachsenenschöffen, nicht. Die Aufstellung
der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz
obliegt dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wolfenbüttel. Die zwingend
vorgeschriebene öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt im Jugendamt
des Landkreises Wolfenbüttel.
Ratsfrau Fahlbusch teilt ergänzend mit, dass Frau Wardin an sie
herangetreten sei, und mitgeteilt hat, dass sie auch mit auf die
Vorschlagsliste für die Jugendkammer am Landgericht wolle. Diese ist hier
allerdings mit Fehlanzeige aufgeführt. Sie bittet, dieses noch zu
berücksichtigen.
Sodann nimmt der Samtgemeinderat die Benennung der Jugendhaupt- und
Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen mit der von Ratsfrau Fahlbusch angezeigten
Änderung zur Kenntnis.