Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  • Die Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla, die Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald und Sickte beabsichtigen gemeinsam eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft ggf. mit Beteiligung des Landkreises Wolfenbüttel zu gründen.

 

Eine Einbindung der Stadt Wolfenbüttel wird angestrebt und ist ausdrücklich gewünscht.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten werden beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu klären.

 

Folgende Fragen sind zu beantworten:

 

Welche Teilbereiche der Wirtschaftsförderung sollen künftig von der Gesellschaft wahrgenommen werden?

Gibt es weitere Kooperationspartner oder potenzielle Gesellschafter, wie z. B. die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und regionale Banken, die sich an der Gesellschaft beteiligen würden?

Wie viel Personal wird für das operative Geschäft benötigt und wie hoch sind die Personal-, Sach- und Betriebskosten?

Wie werden die Kosten auf die jeweiligen Gesellschafter umgelegt?

 

Der konkretisierte Vorschlag wird den jeweiligen Räten und ggf. dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt aus, dass Wirtschaftsförderung eine Aufgabe der Gemeinden, der Samtgemeinden und der Städte ist und von den Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen wird.

 

Hierzu zählt er die Aufgaben auf, die der Wirtschaftsförderung angehören.

 

Er merkt an, dass eine erfolgreiche und kompetente Förderung der Wirtschaft heute nur noch gemeinsam durch Bündelung der Kräfte erfolgen kann. Gerade kleinere Gebietskörperschaften stoßen bei der Aufgabenwahrnehmung an ihre Grenzen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Wolfenbüttel hatten sich schon vor gut 3 Jahren für die Organisationsform einer Gesellschaft ausgesprochen. Im vergangenen Jahr haben die Hauptverwaltungsbeamten die WITO (Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH) besucht und wurden in ihrer Auffassung bestärkt. Der Vortrag der Geschäftsführung der WITO liegt den Hauptverwaltungsbeamten vor und könnte, soweit gewünscht, in die Beratungen mit eingebracht werden.

 

Die Vorteile dieser Gesellschaftsform liegen auf der Hand und werden im Einzelnen noch einmal vorgetragen:

 

·         Höhere Flexibilität aufgrund weniger Rechtsvorschriften,

·         ggf. kürzere Entscheidungswege,

·         ggf. attraktiver als Arbeitgeber (Akquirierung von Fachpersonal),

·         ggf. weniger Berührungsängste als gegenüber einer Verwaltung und

·         ggf. einfachere Möglichkeiten, andere Gemeinden, Institutionen und Unternehmen in gemeinsame Maßnahmen einzubeziehen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden ergreifen die Initiative und beantragen die Prüfung zur Gründung einer Wirtschaftsförderungs-gesellschaft im Landkreis Wolfenbüttel durchführen zu dürfen. Eine enge Einbindung der Stadt Wolfenbüttel ist ausdrücklich gewünscht! Sie fragen bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und den regionalen Banken an, ob diese an einer Kooperation oder Mitgliedschaft interessiert sind. 

 

Die Hauptverwaltungsbeamten werden die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel bitten, eine Beteiligung des Landkreises mit dem Ziel zu prüfen, dass sich der Landkreis ebenfalls an der zu gründenden Gesellschaft beteiligt. Weitere Mitglieder, die Kompetenzen bei Wirtschaftsförderung oder Finanzen haben, sollen aktiv angesprochen werden.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, wie von den Hauptverwaltungsbeamten vorgeschlagen, zu entscheiden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen