Sitzung: 21.02.2018 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-X/107/2018
Beschluss:
- Die Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla, die Samtgemeinden
Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald und Sickte beabsichtigen gemeinsam eine
Wirtschaftsförderungsgesellschaft ggf. mit Beteiligung des Landkreises
Wolfenbüttel zu gründen.
Eine Einbindung der Stadt Wolfenbüttel wird
angestrebt und ist ausdrücklich gewünscht.
Die Hauptverwaltungsbeamten werden
beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu
klären.
Folgende Fragen sind zu beantworten:
Welche Teilbereiche der
Wirtschaftsförderung sollen künftig von der Gesellschaft wahrgenommen werden?
Gibt es weitere Kooperationspartner oder
potenzielle Gesellschafter, wie z. B. die Ostfalia Hochschule für
angewandte Wissenschaften und regionale Banken, die sich an der Gesellschaft
beteiligen würden?
Wie viel Personal wird für das operative
Geschäft benötigt und wie hoch sind die Personal-, Sach- und Betriebskosten?
Wie werden die Kosten auf die jeweiligen
Gesellschafter umgelegt?
Der konkretisierte Vorschlag wird den
jeweiligen Räten und ggf. dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann führt
aus, dass Wirtschaftsförderung eine Aufgabe der Gemeinden, der Samtgemeinden
und der Städte ist und von den Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen wird.
Hierzu zählt er die Aufgaben auf, die der Wirtschaftsförderung
angehören.
Er
merkt an, dass eine erfolgreiche und kompetente Förderung der Wirtschaft heute
nur noch gemeinsam durch Bündelung der Kräfte erfolgen kann. Gerade kleinere
Gebietskörperschaften stoßen bei der Aufgabenwahrnehmung an ihre Grenzen.
Die
Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Wolfenbüttel hatten sich schon vor gut 3
Jahren für die Organisationsform einer Gesellschaft ausgesprochen. Im
vergangenen Jahr haben die Hauptverwaltungsbeamten die WITO (Wirtschafts- und
Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH) besucht und wurden in ihrer
Auffassung bestärkt. Der Vortrag der Geschäftsführung der WITO liegt den
Hauptverwaltungsbeamten vor und könnte, soweit gewünscht, in die Beratungen mit
eingebracht werden.
Die Vorteile dieser Gesellschaftsform
liegen auf der Hand und werden im Einzelnen noch einmal vorgetragen:
·
Höhere
Flexibilität aufgrund weniger Rechtsvorschriften,
·
ggf. kürzere
Entscheidungswege,
·
ggf. attraktiver
als Arbeitgeber (Akquirierung von Fachpersonal),
·
ggf. weniger Berührungsängste
als gegenüber einer Verwaltung und
·
ggf. einfachere
Möglichkeiten, andere Gemeinden, Institutionen und Unternehmen in gemeinsame
Maßnahmen einzubeziehen.
Die
Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden
ergreifen die Initiative und beantragen die Prüfung zur Gründung einer
Wirtschaftsförderungs-gesellschaft im Landkreis Wolfenbüttel durchführen zu
dürfen. Eine enge Einbindung der Stadt Wolfenbüttel ist ausdrücklich gewünscht!
Sie fragen bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und den
regionalen Banken an, ob diese an einer Kooperation oder Mitgliedschaft
interessiert sind.
Die
Hauptverwaltungsbeamten werden die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel
bitten, eine Beteiligung des Landkreises mit dem Ziel zu prüfen, dass sich der
Landkreis ebenfalls an der zu gründenden Gesellschaft beteiligt. Weitere
Mitglieder, die Kompetenzen bei Wirtschaftsförderung oder Finanzen haben,
sollen aktiv angesprochen werden.
Der
Samtgemeindeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen, wie
von den Hauptverwaltungsbeamten vorgeschlagen, zu entscheiden.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden
einstimmigen