Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der Rat der Samtgemeinde Oderwald beschließt die erneute öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald gem. § 4a Abs. 3 BauGB.

 


Ratsherr Kokon führt aus, dass mit der Änderung der Geltungsbereiche die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), unter Berücksichtigung des Orientierungswerts, eingehalten werden sollen. Die Geltungsbereiche in Börßum, Cramme und Groß Flöthe bleiben wie bisher erhalten, da die Eigenentwicklung auch nach Neuausweisung nicht überschritten wird.

 

Die Änderung in Klein Flöthe bezieht sich auf die Teilaufhebung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans. Ohne Teilaufhebung ist eine Neuausweisung nicht gerechtfertigt, da der Bedarf der nächsten 15 Jahre mit den Baulandreserven gedeckt werden kann. Die Neuausweisung bleibt wie bisher erhalten.

 

Die Neuausweisung in Dorstadt wird komplett herausgenommen, so dass Dorstadt nicht mehr Teil der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist. Die Baulandreserven decken bereits den Bedarf der nächsten 15 Jahre, sodass eine Neuausweisung nicht den Vorgaben des RROP entsprechen würde.

 

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und es sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

 

Der geänderte Flächennutzungsplan muss mit entsprechenden zeichnerischen Darstellungen, der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung erneut öffentlich ausgelegt werden.

 

Ohne weitere Aussprache hierzu fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen