Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsfrau Fahlbusch teilt mit, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 07. Mai 2008 die Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen beschlossen hat. Die Ratsvorschrift ist nach § 6 auch für die Beschäftigten der Verwaltung der Samtgemeinde Oderwald anzuwenden.

 

Nach § 5 dieser Ratsvorschrift besteht somit neben den Mitgliedern des Rates der Samtgemeinde Oderwald auch für die die Beschäftigten der Samtgemeinde Oderwald eine Informationspflicht über die angenommenen unentgeltlichen Leistungen.

 

Für das Jahr 2017 wurden die von den Bediensteten angenommenen unentgeltlichen Leistungen der vorliegenden Verwaltungsvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Ohne Aussprache nimmt der Rat der Samtgemeinde Oderwald

 

  • von den angenommenen unentgeltlichen Leistungen der Beschäftigten der Samtgemeinde Oderwald Kenntnis.