Der
Rat der Gemeinde Flöthe fasst einstimmig folgenden Beschluss:
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Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014
wird jeweils einzeln festgestellt.
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Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe
von € 81.426,81 wird zur Bereinigung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten
kameralen Abschluss 2011 in Höhe von € 11.737,63 verwendet und mit einem Betrag
in Höhe von € 69.689,18 in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses vorgetragen.
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Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2013 in Höhe von
€ 31.539,73 (ordentlicher Verlust in Höhe von €
22.107,13 zuzügl. außerordentlicher Verlust in Höhe von € 9.432,60) wird
auf Fehlbeträge aus Vorjahren
vorgetragen. Er soll mit den bestehenden Überschussrücklagen im
Rechnungsjahr 2015 ausgeglichen werden.
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Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2014 in Höhe von
€ 57.577,35 wird auf das Jahresergebnis 2014 vorgetragen. Er soll mit dem zu
erwartenden Gewinn des Rechnungsjahres 2015 ausgeglichen werden.
Der
Rat der Gemeinde Flöthe fasst (ohne Mitwirkung des Bürgermeisters) einstimmig
folgenden Beschluss:
Dem
Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2012, 2013 und 2014 jeweils einzeln
die Entlastung erteilt.
Herr Kosel erläutert die Verwaltungsvorlage. Er bezieht sich auf die einzelnen Jahresergebnisse 2012, 2013 und 2014 sowohl in der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als auch in der Finanzrechnung (Geldflussrechnung). Er stellt die Investitionen der Jahre 2012, 2013 und 2014 vor, die ohne Kreditaufnahme geleistet worden sind und geht auf die Auswirkungen der Abschreibungen sowie der Auflösungen aus Sonderposten und die Rechnungslegung im Vergleich zur Haushaltsplanung der einzelnen Abschlussjahre ein.
Herr Kosel gibt Hinweise zur Bilanzdarstellung, den Auswirkungen der Rechnungsergebnisse in Bezug auf die Bilanzentwicklung incl. Ergebnisverwendung und zur Schlussbemerkung im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den vorliegenden Jahresrechnungen 2012 – 2014.
Herr Kosel empfiehlt, dem vorliegen Beschlussvorschlag zu folgen und dem Bürgermeister für die Rechnungsjahre 2012,2013 und 2014 einzeln die Entlastung zu erteilen.