Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Flöthe fasst einstimmig folgenden Beschluss:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wird jeweils einzeln festgestellt.

 

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe von € 81.426,81 wird zur Bereinigung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 in Höhe von € 11.737,63 verwendet und mit einem Betrag in Höhe von € 69.689,18 in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses vorgetragen.

 

·         Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2013 in Höhe von € 31.539,73 (ordentlicher Verlust in Höhe von €  22.107,13 zuzügl. außerordentlicher Verlust in Höhe von € 9.432,60) wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren  vorgetragen. Er soll mit den bestehenden Überschussrücklagen im Rechnungsjahr 2015 ausgeglichen werden.

 

·         Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2014 in Höhe von € 57.577,35 wird auf das Jahresergebnis 2014 vorgetragen. Er soll mit dem zu erwartenden Gewinn des Rechnungsjahres 2015 ausgeglichen werden.

 

Der Rat der Gemeinde Flöthe fasst (ohne Mitwirkung des Bürgermeisters) einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2012, 2013 und 2014 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.

 


Herr Kosel erläutert die Verwaltungsvorlage. Er bezieht sich auf die einzelnen Jahresergebnisse 2012, 2013 und 2014 sowohl in der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als auch in der Finanzrechnung (Geldflussrechnung). Er stellt die Investitionen der Jahre 2012, 2013 und 2014 vor, die ohne Kreditaufnahme geleistet worden sind und geht auf die Auswirkungen der Abschreibungen sowie der Auflösungen aus Sonderposten und die Rechnungslegung im Vergleich zur Haushaltsplanung der einzelnen Abschlussjahre ein.

 

Herr Kosel gibt Hinweise zur Bilanzdarstellung, den Auswirkungen der Rechnungsergebnisse in Bezug auf die Bilanzentwicklung incl. Ergebnisverwendung und zur Schlussbemerkung im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den vorliegenden Jahresrechnungen 2012 – 2014. 

 

Herr Kosel empfiehlt, dem vorliegen Beschlussvorschlag zu folgen und dem Bürgermeister für die Rechnungsjahre 2012,2013 und 2014 einzeln die Entlastung zu erteilen.