Beschluss: einstimmig beschlossen

·        Das Verfahren zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13a BauGB in einem sog. „beschleunigten Verfahren“ der Innenentwicklung.

·        Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der Begründung wird zugestimmt.

·        Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13  Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

·        Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht gem. § 2 BauGB und der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage, welche Arten umweltgezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

·        Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).

 


Frau stellv. Gemeindedirektorin Scholtysik erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Ohne eine Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgende einstimmigen Beschlüsse: