Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2025 mit Stellenplan 2025 und Haushaltssicherungskonzept 2025.
Vorlage
SG-XI/255/2025
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Hierzu wird auf den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 nebst Anlagen und hier insbesondere auf die Kurzfassung zum Entwurf des Vorberichtes verwiesen.

Das Haushaltsvolumen der Samtgemeinde Oderwald ist durch die Aufgabenwahrnehmung für das gesamte Kindertagesstättenrecht deutlich gestiegen. Zusätzliches Volumen rd. 4,2 Mio. €. Die Defizite in diesem Produkt werden überwiegend durch vereinbarte Zuweisungen der Mitgliedsgemeinden finanziert. 

Das Haushaltsvolumen umfasst:

  1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                           Euro 10.271.900,00

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                              Euro 11.467.000,00

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                 Euro       27.900,00

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                     Euro                0,00

  1. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   Euro  10.087.000,00

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  Euro  10.906.900,00

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                       Euro       707.700,00

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                      Euro    4.267.200,00                                        

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                   Euro    3.559.500,00

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                  Euro       380.300,00

Die Haushaltsplanung 2025 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 1.195.100,00 aus. Außerordentliche Erträge sind in Höhe von 27.900 € vorgesehen. Dadurch verringert sich der Gesamtfehlbedarf auf insgesamt 1.167.200 €  In der mittelfristigen Finanzplanung werden weitere Verluste für 2026 bis 2028 in Höhe von insgesamt  ca. 3.0 Mio. € erwartet.

Die Kalkulation der Schlüsselzuweisungen basiert auf der 1. vorläufigen Berechnung des Landesamtes für Statistik. Der vorläufig zu erwartende Grundbetrag/Einwohner wurde dabei mit 1.419,61 € (Vorjahr 1.377,16 €) festgesetzt. Aufgrund der deutlich gestiegenen Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden und der weiter sinkenden Einwohnerzahl fällt die Schlüsselzuweisung mit 2.916.000 € (Vorjahr 3.225.000 €) geringer aus.

Die führt zu einer geringeren Festsetzung der Kreisumlage in Höhe von 1.287.000 € (Vorjahr 1.423.000 €. Aufgrund der stark defizitären Haushaltslage des Landkreises Wolfenbüttel, ist für 2026 grundsätzlich mit einer Erhöhung der Kreisumlagefestsetzung zu rechnen (aktuell nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten).

Die Steigerung der Personalkosten entspricht den Tarifvorgaben und den Gremienbeschlüssen zur Personalentwicklung. Auf die Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabenstruktur „Kindertagesstätten“ wird hingewiesen

Die Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2025 sind weiterhin sehr hoch (dringende und unaufschiebbare Unterhaltungserfordernisse).

Die Abschreibungen wurden auf der Basis der Anlagenbuchhaltung ermittelt. Auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse ab 2021 und die dadurch noch zu erwartenden Änderungen/Anpassungen in der Anlagenbuchhaltung wird hingewiesen. Die Abschreibungen werden durch die erforderlichen Investitionen weiterhin auf hohem Niveau bleiben und tendenziell weiter steigen. Die Investitionsvorhaben der mittelfristigen Finanzplanung sind in der Fortschreibung der Abschreibungen noch nicht berücksichtigt.

Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.267.200,00 € und können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von                         3.559.500,00 € finanziert werden. Hinzu kommt die Übertragung der bisher nicht ausgeschöpften Kreditgenehmigung aus 2023/202 (teilweise). Die einzelnen Investitionsvorhaben sind im vorliegenden Vorbericht dargestellt.

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung wird aktuell mit Haushaltsfehlbeträgen von rd. 4.000.000,00 € gerechnet.

Im Haushalt 2025 werden die bisherigen Haushaltsvermerke des Vorjahres übernommen und durch Haushaltsvermerke im Produkt 36510 ergänzt. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

Im Stellenplan –Verwaltungsbereich-  erfolgten 2 tarifrechtliche Anpassungen. Der Stellenplan für KITA wird gesondert dargestellt.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die vorliegende Haushaltssatzung 2025 incl. Stellenplan 2025 wird erlassen und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: