Sachverhalt:
Hierzu wird auf den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 nebst Anlagen und hier insbesondere auf die Kurzfassung zum Entwurf des Vorberichtes verwiesen.
Das Haushaltsvolumen der Samtgemeinde Oderwald ist durch die Aufgabenwahrnehmung für das gesamte Kindertagesstättenrecht deutlich gestiegen. Zusätzliches Volumen rd. 4,2 Mio. €. Die Defizite in diesem Produkt werden überwiegend durch vereinbarte Zuweisungen der Mitgliedsgemeinden finanziert.
Das Haushaltsvolumen umfasst:
- im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf Euro 10.271.900,00
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf Euro 11.467.000,00
1.3 der außerordentlichen Erträge auf Euro 27.900,00
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf Euro 0,00
- im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 10.087.000,00
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 10.906.900,00
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Euro 707.700,00
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro 4.267.200,00
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 3.559.500,00
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 380.300,00
Die Haushaltsplanung 2025 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 1.195.100,00 aus. Außerordentliche Erträge sind in Höhe von 27.900 € vorgesehen. Dadurch verringert sich der Gesamtfehlbedarf auf insgesamt 1.167.200 € In der mittelfristigen Finanzplanung werden weitere Verluste für 2026 bis 2028 in Höhe von insgesamt ca. 3.0 Mio. € erwartet.
Die Kalkulation der Schlüsselzuweisungen basiert auf der 1. vorläufigen Berechnung des Landesamtes für Statistik. Der vorläufig zu erwartende Grundbetrag/Einwohner wurde dabei mit 1.419,61 € (Vorjahr 1.377,16 €) festgesetzt. Aufgrund der deutlich gestiegenen Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden und der weiter sinkenden Einwohnerzahl fällt die Schlüsselzuweisung mit 2.916.000 € (Vorjahr 3.225.000 €) geringer aus.
Die führt zu einer geringeren Festsetzung der Kreisumlage in Höhe von 1.287.000 € (Vorjahr 1.423.000 €. Aufgrund der stark defizitären Haushaltslage des Landkreises Wolfenbüttel, ist für 2026 grundsätzlich mit einer Erhöhung der Kreisumlagefestsetzung zu rechnen (aktuell nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten).
Die Steigerung der Personalkosten entspricht den Tarifvorgaben und den Gremienbeschlüssen zur Personalentwicklung. Auf die Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabenstruktur „Kindertagesstätten“ wird hingewiesen
Die Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2025 sind weiterhin sehr hoch (dringende und unaufschiebbare Unterhaltungserfordernisse).
Die Abschreibungen wurden auf der Basis der Anlagenbuchhaltung ermittelt. Auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse ab 2021 und die dadurch noch zu erwartenden Änderungen/Anpassungen in der Anlagenbuchhaltung wird hingewiesen. Die Abschreibungen werden durch die erforderlichen Investitionen weiterhin auf hohem Niveau bleiben und tendenziell weiter steigen. Die Investitionsvorhaben der mittelfristigen Finanzplanung sind in der Fortschreibung der Abschreibungen noch nicht berücksichtigt.
Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.267.200,00 € und können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von 3.559.500,00 € finanziert werden. Hinzu kommt die Übertragung der bisher nicht ausgeschöpften Kreditgenehmigung aus 2023/202 (teilweise). Die einzelnen Investitionsvorhaben sind im vorliegenden Vorbericht dargestellt.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung wird aktuell mit Haushaltsfehlbeträgen von rd. 4.000.000,00 € gerechnet.
Im Haushalt 2025 werden die bisherigen Haushaltsvermerke des Vorjahres übernommen und durch Haushaltsvermerke im Produkt 36510 ergänzt. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Im Stellenplan –Verwaltungsbereich- erfolgten 2 tarifrechtliche Anpassungen. Der Stellenplan für KITA wird gesondert dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die vorliegende Haushaltssatzung 2025 incl.
Stellenplan 2025 wird erlassen und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept
wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen:
