Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan
für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist gemäß § 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der Eigenbetriebsverordnung
vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan
schließt in den Einnahmen mit 2.163.000,00
€ und in den Ausgaben mit 2.023.800,00
€ ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 139.200,00 € aus.
Der Vermögensplan
schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von 2.289.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.710.800,00 € vor.
Im Wirtschaftsjahr
2025 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 2.112.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage
beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung 2025 wird
hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald zu beschließen.
Produktsachkonto: Erfolgsplan Vermögensplan
verschiedene verschiedene
