Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
1.
Auftrag
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH, Parkstraße
40, 49080 Osnabrück, wurde beauftragt, die Vorauskalkulation der
Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 durchzuführen.
Der Kalkulationszeitraum umfasst zwei Jahre. Die Ergebnisse werden für
die Jahre 2025 und 2026 sowohl getrennt und als Durchschnittswert über den
gesamten Kalkulationszeitraum ausgewiesen.
Weiter war zu prüfen, ob für die Kosten der
Niederschlagswasserentsorgung eine eigenständige Verbrauchsgebühr zu ermitteln
ist. Dies ist der Fall, wenn die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung 12 %
der Gesamtkosten nicht übersteigen. Liegen
die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung unter diesem Schwellenwert, werden
nur die Kosten der Schmutzwasserentsorgung durch die ermittelte Gebühr gedeckt.
Als Ergebnis dieser Kalkulation wird die kostendeckende Gebühr getrennt
in Verbrauchsgebühr und Grundgebühr ausgewiesen.
Die Vorauskalkulation wurde auf Grundlage folgender Unterlagen
ermittelt:
·
vorläufiger
Wirtschaftsplan für das Jahr 2025
·
Jahresabschluss
zum 31.12.2023
·
Vorgaben zu den
Kalkulationsmaßstäben, insbesondere Prognosewerte zu
- Abwassermenge
- Zählergröße und -anzahl
·
Nachkalkulation
für die Jahre 2021 und 2022
2.
Rechtliche Grundlagen
Die Samtgemeinde erhebt nach § 5 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalabgabengesetz (NKAG) als Gegenleistung für die Inanspruchnahme
öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die
Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überteigen.
Die Kosten der Einrichtungen sind gemäß § 5 Abs. 2 NKAG nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Der Gebührenberechnung kann
ein Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt werden, der drei Jahre nicht
übersteigen soll.
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der auf
ihre Feststellung folgenden drei Jahren auszugleichen. Unterdeckungen sollten
innerhalb des gleichen Zeitraums ausgeglichen werden.
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in
seiner Sitzung am 22.05.2024 einen zweijährigen Kalkulationszeitraum
(2025-2026) beschlossen.
Zu den Kosten gehören nach § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG u.a. Entgelte für in
Anspruch genommene Fremdleistungen, Abschreibungen, die nach der mutmaßlichen
Nutzungsdauer oder Leistungsmenge gleichmäßig zu bemessen sind, sowie eine
angemessene Verzinsung des aufgewendeten Kapitals; bei der Verzinsung bleibt
der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte Kapitaleinsatz außer
Betracht. Der Berechnung der Abschreibungen kann der Anschaffungs- oder Herstellungswert
oder der Wiederbeschaffungszeitwert zugrunde gelegt werden.
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in
seiner Sitzung am 22.05.2024 eine Berechnung der Abschreibungen nach
Anschaffungs- bzw. Herstellungswerten und für die Berechnung der Zinsen nach tatsächlichen
Zinskosten vorzunehmen.
Neben der Verbrauchsgebühr ist gemäß § 5 Abs. 4 NKAG die Erhebung einer
Grundgebühr zulässig. Die Grundgebühr wird unter Berücksichtigung des
Dauerdurchflusses Q3 der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr
soll dazu dienen, die verbrauchsunabhängigen Vorhaltekosten der
Abwasserentsorgung (teilweise) zu decken. Vorhaltekosten (sog. Fixkosten) sind
u.a. Verwaltungskosten sowie kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen.
Bei der Ermittlung der Grundgebühr ist zu beachten, dass dieser in
ihrer Höhe nicht nur eine Grenze in Form der ermittelten Fixkosten gesetzt ist.
So ist aus Gerechtigkeitserwägungen grundsätzlich nur ein Teil der ermittelten
Fixkosten anzusetzen. Eine Grundgebühr, die bis zu 30 % der ermittelten
Fixkosten abdeckt, liegt dabei lt. herrschender Meinung im verhältnismäßigen
Rahmen. Der Fixkostenanteil wurde auf 30% festgelegt.
Neben dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz basiert diese
Vorauskalkulation auf dem Satzungswerk der Samtgemeinde Oderwald:
• Betriebssatzung
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald vom 12.12.2019, in Kraft ab dem
19.12.2019
• Satzung
über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche
Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007, in Kraft
ab dem 01.01.2008
• Satzung
über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde
Oderwald vom 12.12.2007, in Kraft ab dem 01.01.2008 in Form der 9. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung
der Samtgemeinde Oderwald (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) vom 09.11.2022,
in Kraft ab dem 01.01.2023
3.
Ergebnis
Nach der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten muss die in den
Vorperioden festgestellt Über- bzw. Unterdeckung entsprechende Beachtung
finden. Unter deren Berücksichtigung ist der voraussichtliche Deckungsbedarf,
gesplittet in Verbrauchsgebühr und Grundgebühr, festzustellen.
Dieser wird anschließend mit den prognostizierten Mengenschlüsseln in
Beziehung gesetzt, um die kostendeckenden Gebühren zu ermitteln.
Zusammenfassend ergeben sich folgende Gebührensätze:
a) Verbrauchsgebühr
pro m³: 5,51 € (bisher 5,43 €)
b)
monatliche Grundgebühr:
bis Zählergröße Q3 4 4,39
€ (bisher 4,22 €)
bis Zählergröße Q3 10 10,98
€ (bisher 10,55 €)
bis Zählergröße Q3 16 17,57
€ (bisher 16,87 €)
Zur Überprüfung, ob auf die Festsetzung einer Niederschlagswassergebühr
verzichtet werden kann, werden die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung mit
den Gesamtkosten in Beziehung gesetzt. Der Anteil der Kosten des Bereichs
Niederschlagswasser beträgt für den Kalkulationszeitraum 7,94 % (bisher: 6,69 %); auf eine Festsetzung der
Niederschlagswassergebühr kann somit nach Maßgabe der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes verzichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
· Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 wird zugestimmt.
· Die Verbrauchsgebühr wird auf 5,51c €/m³ Frischwasser festgesetzt.
· Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 4,39 €, bis Q3 10 auf 10,98 € und bis Q3 16 auf 17,57 € festgesetzt.
· Auf die Festsetzung eine Niederschlagswassergebühr wird verzichtet.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen:
