Sachverhalt:
Die mit der Drucksache SG-XI/258/2025 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2025 und 2026 von 3,27 €/m³ (bisher: 2,65 €) errechnet.
Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 3,66 € (bisher: 2,57 €), bis Q3 10 9,16 € (bisher: 6,42 €) und bis Q3 16 14,65 € (bisher: 10,27 €).
Aus diesem Grund ist die 8. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 8. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007
wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen:
