Betreff
8. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-XI/268/2025
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die mit der Drucksache SG-XI/258/2025 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2025 und 2026 von 3,27 €/m³ (bisher: 2,65 €) errechnet.

Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 3,66 € (bisher: 2,57 €), bis Q3 10 9,16 € (bisher: 6,42 €) und bis Q3 16 14,65 € (bisher: 10,27 €).

Aus diesem Grund ist die 8. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 8. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: