Sachverhalt:
Die mit der Drucksache SG-XI/259/2025 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2025 und 2026 von 5,51 €/m³ (bisher: 5,43 €) errechnet.
Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 4,39 € (bisher: 4,22 €), bis Q3 10 10,98 € (bisher: 10,55 €) und bis Q3 16 17,57 € (bisher: 16,87 €).
Aus diesem Grund ist die 9. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Der Satzungsentwurf ist als
Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 10. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom
12.12.2007 wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen:
