Betreff
10. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-XI/269/2025
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die mit der Drucksache SG-XI/259/2025 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2025 und 2026 von 5,51 €/m³ (bisher: 5,43 €) errechnet.

Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 4,39 € (bisher: 4,22 €), bis Q3 10 10,98 € (bisher: 10,55 €) und bis Q3 16 17,57 € (bisher: 16,87 €).

Aus diesem Grund ist die 9. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 10. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: