Sachverhalt:
Vor Beginn der Betreuung eines Kindes in der Krippe oder im Kindergarten in einer Kindertagesstätte, wird zwischen dem Träger (bisher Zweckverband Kindergarten Oderwald) und den Personensorgeberechtigten des Kindes ein Vertrag über die Betreuung (Betreuungsvertrag) geschlossen.
Dieser beinhaltet alle zur Betreuung notwendigen Bestandteile wie den Übergang der Aufsichtspflicht, die Betreuung und Versorgung, die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten und das Vorgehen bei Krankheit des Kindes. Des Weiteren sind in diesem Vertrag auch Einwilligungserklärungen und zusätzliche Vereinbarungen/Erlaubnisse wie bspw. die Einwilligung zu Foto- und Videoaufnahmen des Kindes festgehalten.
Ohne Abschluss dieses Vertrages kann keine Betreuung des Kindes in einer Einrichtung erfolgen.
Durch die Auflösung des Zweckverband Kindergarten Oderwald und der Übertragung des Kindertagesstättenwesens auf die Samtgemeinde Oderwald zum 01.01.2025 findet ein Trägerwechsel statt. Demzufolge ist die Samtgemeinde nun der Vertragspartner mit den Personensorgeberechtigten und der Vertrag muss daher für künftige Abschlüsse angepasst und geändert werden.
Des Weiteren hat die Firma ecoprotec, die beauftragte Datenschutzfirma der Samtgemeinde Oderwald, am 18.11.2024 eine Datenschutzprüfung des Betreuungsvertrages vorgenommen. Diese hat ergeben, dass einige Einwilligungen und Informationen zur Datenspeicherung im Vertrag überarbeitet und eingepflegt werden müssen.
Aufgrund dessen muss der Betreuungsvertrag in Teilen neu aufgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Änderungen und Anpassungen durch den Trägerwechsel und die Datenschutzprüfung
werden im Betreuungsvertrag auf- und vorgenommen. Für derzeit betreute Kinder
gilt der bisherige Vertrag noch bis zum Ende des aktuellen Kindergartenjahres
am 31.07.2025. Ab dem 01.08.2025 sollen alle Verträge ausgetauscht werden.
Kinder, die noch in diesem Kindergartenjahr aufgenommen werden, sollen bereits
den überarbeiteten Vertrag erhalten, da die Samtgemeinde ab dem 01.01.2025 die
Trägerschaft inne hat.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen:
