Sachverhalt:
Zur Förderung der Zusammenarbeit
zwischen den Personensorgeberechtigten, den in den Kindertagesstätten der
Samtgemeinde Oderwald tätigen Mitarbeitenden und den politischen Vertreterinnen
und Vertretern ist ein Kindertagesstättenbeirat für jede Kindertagesstätte zu
bilden.
In den Kindertagesstätten wurde durch den Trägerwechsel vom Zweckverband Kindergarten Oderwald auf die Samtgemeinde Oderwald die Gründung von neuen Kindertagestättenbeiräten erforderlich.
Gemäß § 16 Abs. 3
Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
bilden die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher, die Vertreterinnen und
Vertreter der Leitung der Kindertagesstätte und der Kräfte, die die Kinder
fördern, sowie Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, deren Anzahl der
Träger bestimmt, den Beirat der Kindertagesstätte.
Nachdem die verschiedenen Beteiligten ihre Vertreterinnen und Vertreter für den jeweiligen Beirat benannt hatten, haben in den vergangenen Wochen in allen Kindertagesstätten Beiratssitzungen stattgefunden.
Für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beiratssitzungen ist der Erlass einer Geschäftsordnung geboten.
Der Entwurf der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für die Beiräte der kommunalen Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Oderwald wurde in allen Beiratssitzungen vorgestellt und von allen Beiräten einstimmig beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Die als
Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die kommunalen Kindertagesstätten der
Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen:
