Betreff
Geschäftsordnung für die Beiräte der kommunalen Kindertagesstätten der Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
SG-XI/284/2025
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Personensorgeberechtigten, den in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Oderwald tätigen Mitarbeitenden und den politischen Vertreterinnen und Vertretern ist ein Kindertagesstättenbeirat für jede Kindertagesstätte zu bilden.

In den Kindertagesstätten wurde durch den Trägerwechsel vom Zweckverband Kindergarten Oderwald auf die Samtgemeinde Oderwald die Gründung von neuen Kindertagestättenbeiräten erforderlich.

Gemäß § 16 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) bilden die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher, die Vertreterinnen und Vertreter der Leitung der Kindertagesstätte und der Kräfte, die die Kinder fördern, sowie Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, deren Anzahl der Träger bestimmt, den Beirat der Kindertagesstätte.

Nachdem die verschiedenen Beteiligten ihre Vertreterinnen und Vertreter für den jeweiligen Beirat benannt hatten, haben in den vergangenen Wochen in allen Kindertagesstätten Beiratssitzungen stattgefunden.

Für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beiratssitzungen ist der Erlass einer Geschäftsordnung geboten.

Der Entwurf der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für die Beiräte der kommunalen Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Oderwald wurde in allen Beiratssitzungen vorgestellt und von allen Beiräten einstimmig beschlossen.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·      Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die kommunalen Kindertagesstätten der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:              

Jährliche Abschreibungen: