Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 17.04.2024
beschlossen, dass für die Rechnungsjahre 2018 bis 2022 die Übergangsregelungen
des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) angewendet wird.
Demnach werden hier
vorerst die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 in entsprechend „vereinfachter
Ausfertigung“ vollständig vorgelegt und auf die Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt wird verzichtet.
Der Jahresabschluss
2018 weist einen
ordentlichen Gewinn
in Höhe von 691.801,83 € und einen
außerordentlichen
Gewinn in Höhe von 8.249,98 € aus.
Der Gewinn für das
Rechnungsjahr 2018 beträgt insgesamt 700.051,81 €.
Die Bilanzsumme zum
Stichtag
31.12.2018 beträgt
31.819.733,28 (Vorjahr 27.477.958,65 €).
Auf die
finanztechnisch bedingte „Verzerrung dieses Wertes“ durch die
korrespondierenden Positionen „Liquide Mittel (Aktiv-Seite) und
„Liquiditätskredite“ (Passiv-Seite) wird besonders hingewiesen.
Der
Jahresabschluss 2019 weist einen
ordentlichen Gewinn
in Höhe von 1.007.880,44 € und einen
außerordentlichen
Gewinn in Höhe von 88.256,00 aus.
Der Gewinn für das
Rechnungsjahr 2019 beträgt insgesamt 1.096.136,44 €
Die Bilanzsumme zum
Stichtag
31.12.2019 beträgt
35.394.921,27 (Vorjahr 31.819.733,28).
Auf die
finanztechnisch bedingte „Verzerrung dieses Wertes“ durch die
korrespondierenden Positionen „Liquide Mittel (Aktiv-Seite) und
„Liquiditätskredite“ (Passiv-Seite) wird hier besonders hingewiesen.
Die
liquiden Mittel stehen in unmittelbarer Abhängigkeit zu den
Liquiditätskrediten. Mit der systembedingten Buchungsform der einzelnen
Zahlwegabbildungen/Produkt erfolgt automatisch eine „Aufsummierung“ der
Aktivseite und der Passivseite. Hierzu wird auch auf das jeweils bestehende
aktive und passive Verrechnungskonto (interner Zahlweg) verwiesen.
Die
tatsächliche Höhe des aktivierten Liquiditätskredites ist in der Bilanz 2019
unter
Pos.
Passiv 2.1.3 hier Konto 61210.239710 -Kassenkredit Laufzeit 1 Jahr- ausgewiesen
und betrug per 31.12.2019 insgesamt 2.110.000 €.
Der
tatsächliche Bestand an liquiden Mitteln betrug per 31.12.2019 insgesamt
663.996,62 €.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Der Jahresabschluss für die Jahre 2018 und 2019 wird
jeweils einzeln
festgestellt.
·
Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2018 in Höhe von
691.801.83 € und der außerordentliche
Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2018 in Höhe von 8.249,98 €, mithin
insgesamt 700.051,81 € wird zur teilweisen
Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge
aus Vorjahren verwendet.
·
Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss
2019 in Höhe von
1.096.136,44 € und der außerordentliche
Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2019 in Höhe von 2.057,40 €, mithin
insgesamt 1.098.859,23 € wird zur restlichen Deckung der vorgetragenen
Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
·
Der verbleibende außerordentliche Jahresüberschuss im
Jahresabschluss 2019 in Höhe von 86.198,60 € wird auf Rücklagen aus
Überschüssen des außerordentlichen Gewinns vorgetragen.
·
Die Beschlussfassung zur Mittelverwendung wird im
Rechnungsjahr 2020 buchungskonform umgesetzt.
·
Dem Samtgemeindebürgermeister wird für die
Rechnungsjahre 2018 und 2019 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen:
