Betreff
Beschluss über die Jahresrechnungen 2018 und 2019, die Entlastung des Bürgermeisters für das jeweilige Rechnungsjahr und die Ergebnisverwendung im jeweiligen Rechnungsjahr.
Vorlage
SG-XI/297/2025
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 beschlossen, dass für die Rechnungsjahre 2018 bis 2022 die Übergangsregelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) angewendet wird.

Demnach werden hier vorerst die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 in entsprechend „vereinfachter Ausfertigung“ vollständig vorgelegt und auf die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird verzichtet.

Der Jahresabschluss 2018 weist einen

ordentlichen Gewinn in Höhe von 691.801,83 € und einen

außerordentlichen Gewinn in Höhe von 8.249,98 € aus.

Der Gewinn für das Rechnungsjahr 2018 beträgt insgesamt 700.051,81 €.

Die Bilanzsumme zum Stichtag

31.12.2018 beträgt 31.819.733,28 (Vorjahr 27.477.958,65 €).

Auf die finanztechnisch bedingte „Verzerrung dieses Wertes“ durch die korrespondierenden Positionen „Liquide Mittel (Aktiv-Seite) und „Liquiditätskredite“ (Passiv-Seite) wird besonders hingewiesen.

Der Jahresabschluss 2019 weist einen

ordentlichen Gewinn in Höhe von 1.007.880,44 € und einen

außerordentlichen Gewinn in Höhe von 88.256,00 aus.

Der Gewinn für das Rechnungsjahr 2019 beträgt insgesamt 1.096.136,44 €

Die Bilanzsumme zum Stichtag

31.12.2019 beträgt 35.394.921,27 (Vorjahr 31.819.733,28).

Auf die finanztechnisch bedingte „Verzerrung dieses Wertes“ durch die korrespondierenden Positionen „Liquide Mittel (Aktiv-Seite) und „Liquiditätskredite“ (Passiv-Seite) wird hier besonders hingewiesen.

Die liquiden Mittel stehen in unmittelbarer Abhängigkeit zu den Liquiditätskrediten. Mit der systembedingten Buchungsform der einzelnen Zahlwegabbildungen/Produkt erfolgt automatisch eine „Aufsummierung“ der Aktivseite und der Passivseite. Hierzu wird auch auf das jeweils bestehende aktive und passive Verrechnungskonto (interner Zahlweg) verwiesen.

Die tatsächliche Höhe des aktivierten Liquiditätskredites ist in der Bilanz 2019 unter

Pos. Passiv 2.1.3 hier Konto 61210.239710 -Kassenkredit Laufzeit 1 Jahr- ausgewiesen und betrug per 31.12.2019 insgesamt 2.110.000 €.

Der tatsächliche Bestand an liquiden Mitteln betrug per 31.12.2019 insgesamt 663.996,62 €.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2018 und 2019 wird jeweils einzeln

festgestellt.

·         Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2018 in Höhe von

691.801.83 € und der außerordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss

2018 in Höhe von 8.249,98 €, mithin insgesamt 700.051,81 € wird zur teilweisen

Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

·         Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2019 in Höhe von

1.096.136,44 € und der außerordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2019 in Höhe von 2.057,40 €, mithin insgesamt 1.098.859,23 € wird zur restlichen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

·         Der verbleibende außerordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2019 in Höhe von 86.198,60 € wird auf Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Gewinns vorgetragen.

·         Die Beschlussfassung zur Mittelverwendung wird im Rechnungsjahr 2020 buchungskonform umgesetzt.

·         Dem Samtgemeindebürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2018 und 2019 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: