Sachverhalt:
Die Aufwandsentschädigungen für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Feuerwehrwesens sollen in Absprache mit dem Gemeindebrandmeister geringfügig angepasst werden.
Die Funktionen Gemeindekinderfeuerwehrwart(-in), Gemeindebrandschutzerzieher(-in) und Gemeindepressebeauftragte(r), die gemäß der Feuerwehrsatzung Bestandteil des Gemeindekommandos sind, werden als ehrenamtliche Tätige neu aufgenommen.
Der § 7 der Satzung ist entsprechend anzupassen. Die Änderungen sind im § 7 fett markiert.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage beigefügten 4. Änderung der Satzung über
die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagen-entschädigung wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-442100 12610-742100
Mittel stehen zur Verfügung: sind 2016 bereitzustellen
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: