Betreff
Friedhof Ohrum; Zuschussantrag für ein neues Eingangstor
Vorlage
SG-IX/412/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Das große Eingangstor auf dem Friedhof in Ohrum muss erneuert werden. Dazu hat die Evangelische Kirchengemeinde Ohrum mit Schreiben vom 26.04.2016 einen Antrag auf Bezuschussung der dringend notwendigen Investitionsmaßnahme durch die Samtgemeinde Oderwald gestellt. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme wurde angegeben dass die Rücklagemittel weitgehend aufgebraucht sind, weil im letzten Jahr eine größere Dachreparatur über den Kirchenhaushalt finanziert wurde. Das bisherige Holztor ist mindestens 50 Jahre alt und wurde in den vergangenen Jahren immer wieder instandgesetzt. Zwischenzeitlich ist das Holz des Eingangstores so brüchig, dass eine Reparatur nicht mehr in Frage kommt. Mit dem Antrag wurden 3 Kostenvoranschläge eingereicht. Das preisgünstigste Angebot der „Diakonischen Beratungsdienste Goslar gGmbH“ beläuft sich auf eine Angebotssumme von 3.298,64 Euro.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat im vergangenen Jahr einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten) auf Friedhöfen und Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Entsprechende Anträge sind unter Beibringung von 3 Kostenvoranschlägen bis zum 01.10. eines jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.

 

Über die ab 01.01.2016 geltende Förderpraxis wurde der Pfarrverband Halchter mit Ohrum und Dorstadt mit Schreiben vom 13.08.2015 informiert.

 

Aufgrund der erst jetzt erfolgten Antragstellung wurden im Haushaltsplanungsverfahren 2016 keine Mittel für die Erneuerung des Eingangstores auf dem Friedhof in Ohrum eingeplant.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Grundsatzbeschlusses werden für die Anschaffung eines neuen Eingangstores für den Friedhof in Ohrum Mittel im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt und nach aufsichtsbehördlicher Haushaltsgenehmigung ausgezahlt. Falls die Erneuerung des Eingangstores bereits im Jahr 2016 erfolgen muss, wird einem vorzeitigem Maßnahmebeginn zugestimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Evangelischen Kirchengemeinde Ohrum wird für die Erneuerung des Eingangstores für den Friedhof Ohrum ein Zuschuss in Höhe von ________ Euro gewährt. Dafür werden Mittel im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt und nach aufsichtsbehördlicher Haushaltsgenehmigung ausgezahlt. Einem vorzeitigem Maßnahmebeginn wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: