Betreff
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften durch Obdachlose in der Samtgemeinde Oderwald
Vorlage
SG-IX/413/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

In der Samtgemeinde Oderwald werden obdachlose Personen derzeit in Wohnungen eingewiesen. Zu diesen obdachlosen Personen zählen auch Flüchtlinge, die der Samtgemeinde Oderwald zugewiesen werden. Eine Einweisung der obdachlosen Personen nimmt die Samtgemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen vor, indem adäquater Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Für die Benutzung des Wohnraumes setzt die Samtgemeinde Benutzungsgebühren fest.

 

Als Ermächtigungsgrundlage für die Einweisung obdachloser Personen dient das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG). Aus dem Nds. SOG leitet sich jedoch keine Regelung für eine Festsetzung von Benutzungsgebühren ab. Gebühren können nur auf der Grundlage einer kommunalen Satzung erhoben werden. Eine derartige Satzung zur Festsetzung von Gebühren gibt es zurzeit in der Samtgemeinde Oderwald nicht. Aus diesem Grund ist der Erlass einer eigenen Satzung für die Unterbringung von obdachlosen Personen erforderlich.

 

Der dieser Drucksache als Anlage beigefügte Entwurf einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften durch Obdachlose regelt die Benutzung der Unterkünfte in der Samtgemeinde Oderwald. Außerdem werden die Kosten der Unterkunft, als öffentlich-rechtliche Forderung dem/der Betroffenen gegenüber, in Form einer Nutzungsgebühr in der Satzung verankert.

 

Als Gebührenmaßstab für die samtgemeindeeigene Benutzung der Unterkunft Mühlenweg 34 in Börßum wurden die Grundmiet- und Nebenkosten berücksichtigt, die zurzeit vom Landkreis Wolfenbüttel und dem jobcenter Wolfenbüttel für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, SGB XII und SGB II anerkannt werden. Für Wohnraum, der von Dritten gemietet wird, werden die tatsächlich entstehenden Kosten als Benutzungsgebühren festgesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften durch Obdachlose in der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: