Betreff
Gebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Seinstedt
Vorlage
SG-IX/429/2016
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Seinstedt hat am 28.01.2016 eine Neufassung der Gebührenordnung für den Friedhof in Seinstedt beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald als zuständigen Träger zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt. Die Neufassung ist der Drucksache als Anlage beigefügt.

 

Gem. § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Einwendungen gegen die vorgelegte Gebührenordnung werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

·         von der Neufassung der Gebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Seinstedt Kenntnis zu nehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: