Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Seinstedt hat am 28.01.2016 eine Neufassung der Gebührenordnung für den Friedhof in Seinstedt beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald als zuständigen Träger zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt. Die Neufassung ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
Gem. § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Einwendungen gegen die vorgelegte Gebührenordnung werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
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von der Neufassung der Gebührenordnung für den
Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Seinstedt Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: