Betreff
6. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-X/004/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 19.10.2016 der Gebührenkalkulation 2017/2018 zugestimmt und die Höhe der monatlichen Grundgebühren zum 01.01.2017 neu festgesetzt.

 

Demzufolge muss die Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) vom 12.12.2007 wie folgt geändert werden:

 

 

§15

Gebührensatz

 

(1)  Die Grundgebühr beträgt für jeden Hausanschluss bei einer Nenngröße des Wassermessers

 

1.    Q3 4 (vorher Qn 2,5)                     3,90 €/Monat

2.    Q3 10 (vorher Qn 6)                      7,80 €/Monat

3.    Q3 16 (vorher Qn 10)                  11,70 €/Monat

 

Aus diesem Grund ist die 6. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 6. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: