Sachverhalt:
Gemäß des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 19.10.2016 wurde mit dem Architekturbüro DELTA Bauplanung GmbH, Braunschweig, ein Architektenvertrag (Generalplanervertrag) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Klein Flöthe geschlossen.
In mehreren Gesprächsrunden (Teilnehmer: Ortskommando, Ratsherr Bassy, Samtgemeindebürgermeister Lohmann, Herr Biehl, Herr Gabriel und Herr Müller) wurde die beigefügte Genehmigungsplanung erarbeitet.
Die Genehmigungsplanung sieht ein
nicht unterkellertes eingeschossiges
Feuerwehrgerätehaus als neue Basis der Freiwilligen Feuerwehr Klein Flöthe vor.
Die eingeschossige Fahrzeughalle als Mauerwehrkonstruktion mit Satteldach
bildet mit seinen zwei Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge und den zum
Vorplatz orientierten Toren der Kern des Gebäudes. An diesen schließen sich
einseitig Räumlichkeiten für Reparatur und Technik sowie der Einsatzbereich mit
den Umkleiden an. Der Schulungsbereich wird durch den Flur erreicht und kann
auch über die angrenzende Terrasse erschlossen werden. So wird auch eine
abgetrennte Nutzung dieses Teilbereiches durch weitere Gruppen ermöglicht.
Das geplante Feuerwehrgerätehaus setzt sich aus drei direkt miteinander
verbundenen Nutzungsteilen und einem separaten Technikraum an der südwestlichen
Ecke zusammen. Das Dach erhält eine rote Farbe und die Fassaden eine gelb-beige
Putzfläche gemäß der Farbangaben aus dem Bebauungsplan.
Fahrzeughalle und Werkstatt
Die Fahrzeughalle mit den Abmessungen von 12,51 x 10,05 m und einer
Traufhöhe von 5,27 m ist für zwei Einsatzfahrzeuge konzipiert. Die
Beleuchtung erfolgt über die Sektionaltore mit Acrylglasfüllung in 1,75 m Höhe
und zusätzlich künstliches Licht. Die Abgase werden über entsprechende Technik
direkt am Fahrzeug aufgenommen und über Dach abgeleitet. Westlich neben der
Halle ist die Werkstatt für örtliche Reparaturen sowie Lagerfläche für
Ausrüstung untergebracht. In einem separaten Raum, dem HA Technik – Raum,
befindet sich die Kompressortechnik für die Atemschutzgeräte.
Einsatz- und Schulungsbereich
An die Fahrzeughalle schließt sich, ebenfalls westlich, der
Einsatzbereich der Kameraden/innen an. In diesem, über einen Flur durch einen
Windfang erschlossenen Bereich befinden sich Umkleiden und Waschräume für 32
Kameraden und 10 Kameradinnen sowie ein Büroraum für Verwaltungstätigkeiten,
der Sanitärbereich für Damen und Herren sowie eine Küche ein Putzmittelraum
(PuMi) und ein Durchgangsraum zur Einsatzhalle, in dem die Stiefelreinigung
untergebracht ist. Beim Büroraum handelt es sich um keinen ständigen
Arbeitsplatz oder dauernd besetzte Stelle. Von diesem Büroraum aus wird ein kleiner
Abstellraum erschlossen, der als Materialraum für die Kinderfeuerwehr dient.
Die Küche wird als reine Teeküche genutzt, es werden Lebensmittel im größeren
Umfang weder gelagert noch zubereitet. Die Küchenausstattung besteht aus
Ober-/Unterschränken, Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kühlschränke, 2
Herdplatten und einem Handwaschbecken. Am Kopfende des Flures, vom Eingang aus
gesehen, befindet sich ein Schulungsraum für 44 Personen und 1 Lehrkraft.
Dieser Gebäudeteil ist über einen eigenen Eingang zu erreichen, der die Nutzung
unabhängig vom Alarm- und Einsatzbereich gewährleistet.
Kostenberechnung nach DIN 276
auf Basis der Genehmigungsplanung vom 11.11.2016
mit KS-Mauerwerk, WDVS, Sparren-Pfetten-Dach Harzer Doppeldach und
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Industrie-/Fußbodenheizung
Bezeichnung |
Aselmeier,
11.12.15 |
DELTA,
17.01.17 |
Kostengruppe
100 – Grundstück (nicht in Kosten erhalten) |
0,00 € |
0,00 € |
Kostengruppe
200 – Herrichten und Erschließung |
18.000,00 € |
7.490,00 € |
Kostengruppe
300 – Bauwerk-Baukonstruktion |
342.600,95 € |
344.476,17 € |
Kostengruppe
400 – Bauwerk- Technische Anlagen |
87.472,33 € |
119.920,00 € |
Kostengruppe
500 – Außenanlagen |
40.000,00 € |
26.650,00 € |
Kostengruppe
600 – Ausstattung (nicht in Kosten erhalten) |
0,00 € |
0,00 € |
Kostengruppe
700 – Baunebenkosten |
87.853,19 € 18% |
103.200,00 € 21 % |
Abzügl.
Eigenanteil Gemeinde Flöthe |
0,00 € |
- 20.937,03 € |
Gesamtsumme netto |
575.926,65
€ |
580.799,14
€ |
19
% Mehrwertsteuer |
109.426,06 € |
110.351,84 € |
Gesamtsumme brutto |
685.352,71 € |
691.150,97 € |
zuzügl.
Baubeiträge SW, RW, WL |
22.923,34 € |
22.923,34 € |
Gesamt |
708.276,05 € |
714.074,31 € |
Nicht enthalten sind die Kosten für
KG 100 - Grundstück
KG 200 - Spezialtiefbau für Baugrundverbesserungen,
Kontaminationen und Entsorgungskosten
KG 500 - Einfriedung der Außenanlagen
KG 600 - Betriebsausstattung, Möblierung, etc.
In KG 400 enthalten sind: Druckluftanlage, Abgasabsaugung,
Beheizung über Wärmepumpe
In der Summe
enthalten sind Eigenleistungen der Feuerwehr sowie der Anteil der Gemeinde
Flöthe abgezogen.
2. Stellplatz
Einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
steht gemäß DIN 1 Stellplatz zu. Die Überlegung der FFW Klein Flöthe war es,
einen 2. Stellplatz in Eigenleistung als „Holzanbau“ zu errichten. Diese Ausführung
entspricht dem Beschluss des Samtgemeinderates vom 14.11.2014.
Da nunmehr ein anderes Ing.-Büro die
Errichtung des Feuerwehrgerätehauses plant, entstanden die Überlegungen, den 2.
Stellplatz direkt mit im Gebäude zu planen.
Diese Überlegungen werden vom Rat der
Gemeinde Flöthe unterstützt. Dieser hat in seiner Sitzung am 18.08.2016
einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die
Gemeinde Flöthe übernimmt die Mehrkosten, die für einen 2. Stellplatz im FGH
Klein Flöthe entstehen, in Form einer Investitionszuweisung an die Samtgemeinde
Oderwald. Die konkrete Zuschusshöhe wird aufgrund der tatsächlichen Baukosten
für den 2. Stellplatz ermittelt. Die Haushaltmittel werden in der
Haushaltplanung 2017 bereitgestellt.
Der Investitionszuschuss der Gemeinde Flöthe
für den zweiten Stellplatz wird wie folgt errechnet:
Bezeichnung |
DELTA,
20.12.16 |
Kostengruppe
300 – Bauwerk-Baukonstruktion |
18.009,10 € |
Kostengruppe
400 – Bauwerk- Technische Anlagen |
2.668,48 € |
Kostengruppe
700 – Baunebenkosten |
259,46 € |
Gesamtsumme netto |
20.937,03 € |
19
% Mehrwertsteuer |
3.978,04 € |
Gesamtsumme brutto |
24.915,07 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
der vorgelegten Genehmigungsplanung vom 20.12.2016
zuzustimmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-096000 12610-787100
Mittel stehen zur Verfügung: werden im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt
Gesamtausgaben: 714.000,00 €
Jährliche Folgekosten: 10.800,00
€
Jährliche Abschreibungen: 8.925,00 €
Gesamt pro Jahr: 19.725,00 €