Betreff
Neubau Feuerwehrgerätehaus Klein Flöthe - Genehmigungsplanung.
Vorlage
SG-X/007/2016
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 19.10.2016 wurde mit dem Architekturbüro DELTA Bauplanung GmbH, Braunschweig, ein Architektenvertrag (Generalplanervertrag) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Klein Flöthe geschlossen.

 

In mehreren Gesprächsrunden (Teilnehmer: Ortskommando, Ratsherr Bassy, Samtgemeindebürgermeister Lohmann, Herr Biehl, Herr Gabriel und Herr Müller) wurde die beigefügte Genehmigungsplanung erarbeitet.

 

Die Genehmigungsplanung sieht ein nicht unterkellertes eingeschossiges Feuerwehrgerätehaus als neue Basis der Freiwilligen Feuerwehr Klein Flöthe vor. Die eingeschossige Fahrzeughalle als Mauerwehrkonstruktion mit Satteldach bildet mit seinen zwei Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge und den zum Vorplatz orientierten Toren der Kern des Gebäudes. An diesen schließen sich einseitig Räumlichkeiten für Reparatur und Technik sowie der Einsatzbereich mit den Umkleiden an. Der Schulungsbereich wird durch den Flur erreicht und kann auch über die angrenzende Terrasse erschlossen werden. So wird auch eine abgetrennte Nutzung dieses Teilbereiches durch weitere Gruppen ermöglicht.

 

Das geplante Feuerwehrgerätehaus setzt sich aus drei direkt miteinander verbundenen Nutzungsteilen und einem separaten Technikraum an der südwestlichen Ecke zusammen. Das Dach erhält eine rote Farbe und die Fassaden eine gelb-beige Putzfläche gemäß der Farbangaben aus dem Bebauungsplan.

 

Fahrzeughalle und Werkstatt

 

Die Fahrzeughalle mit den Abmessungen von 12,51 x 10,05 m und einer Traufhöhe von 5,27 m ist für zwei Einsatzfahrzeuge konzipiert. Die Beleuchtung erfolgt über die Sektionaltore mit Acrylglasfüllung in 1,75 m Höhe und zusätzlich künstliches Licht. Die Abgase werden über entsprechende Technik direkt am Fahrzeug aufgenommen und über Dach abgeleitet. Westlich neben der Halle ist die Werkstatt für örtliche Reparaturen sowie Lagerfläche für Ausrüstung untergebracht. In einem separaten Raum, dem HA Technik – Raum, befindet sich die Kompressortechnik für die Atemschutzgeräte.

 

Einsatz- und Schulungsbereich

 

An die Fahrzeughalle schließt sich, ebenfalls westlich, der Einsatzbereich der Kameraden/innen an. In diesem, über einen Flur durch einen Windfang erschlossenen Bereich befinden sich Umkleiden und Waschräume für 32 Kameraden und 10 Kameradinnen sowie ein Büroraum für Verwaltungstätigkeiten, der Sanitärbereich für Damen und Herren sowie eine Küche ein Putzmittelraum (PuMi) und ein Durchgangsraum zur Einsatzhalle, in dem die Stiefelreinigung untergebracht ist. Beim Büroraum handelt es sich um keinen ständigen Arbeitsplatz oder dauernd besetzte Stelle. Von diesem Büroraum aus wird ein kleiner Abstellraum erschlossen, der als Materialraum für die Kinderfeuerwehr dient. Die Küche wird als reine Teeküche genutzt, es werden Lebensmittel im größeren Umfang weder gelagert noch zubereitet. Die Küchenausstattung besteht aus Ober-/Unterschränken, Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kühlschränke, 2 Herdplatten und einem Handwaschbecken. Am Kopfende des Flures, vom Eingang aus gesehen, befindet sich ein Schulungsraum für 44 Personen und 1 Lehrkraft. Dieser Gebäudeteil ist über einen eigenen Eingang zu erreichen, der die Nutzung unabhängig vom Alarm- und Einsatzbereich gewährleistet.

 

Kostenberechnung nach DIN 276

auf Basis der Genehmigungsplanung vom 11.11.2016 mit KS-Mauerwerk, WDVS, Sparren-Pfetten-Dach Harzer Doppeldach und Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Industrie-/Fußbodenheizung

 

Bezeichnung

Aselmeier, 11.12.15

DELTA, 17.01.17

Kostengruppe 100 – Grundstück (nicht in Kosten erhalten)

0,00 €

0,00 €

Kostengruppe 200 – Herrichten und Erschließung

18.000,00 €

7.490,00 €

Kostengruppe 300 – Bauwerk-Baukonstruktion

342.600,95 €

344.476,17 €

Kostengruppe 400 – Bauwerk- Technische Anlagen

87.472,33 €

119.920,00 €

Kostengruppe 500 – Außenanlagen

40.000,00 €

26.650,00 €

Kostengruppe 600 – Ausstattung (nicht in Kosten erhalten)

0,00 €

0,00 €

Kostengruppe 700 – Baunebenkosten

87.853,19 €

18%

103.200,00 €

21 %

Abzügl. Eigenanteil Gemeinde Flöthe

0,00 €

- 20.937,03 €

Gesamtsumme netto

575.926,65 €

580.799,14 €

19 % Mehrwertsteuer

109.426,06 €

110.351,84 €

Gesamtsumme brutto

685.352,71 €

691.150,97 €

zuzügl. Baubeiträge SW, RW, WL

22.923,34 €

22.923,34 €

Gesamt

708.276,05 €

714.074,31 €

Nicht enthalten sind die Kosten für

KG 100 - Grundstück

KG 200 - Spezialtiefbau für Baugrundverbesserungen, Kontaminationen und Entsorgungskosten

KG 500 - Einfriedung der Außenanlagen

KG 600 - Betriebsausstattung, Möblierung, etc.

In KG 400 enthalten sind: Druckluftanlage, Abgasabsaugung, Beheizung über Wärmepumpe

In der Summe enthalten sind Eigenleistungen der Feuerwehr sowie der Anteil der Gemeinde Flöthe abgezogen.

 

2. Stellplatz

 

Einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung steht gemäß DIN 1 Stellplatz zu. Die Überlegung der FFW Klein Flöthe war es, einen 2. Stellplatz in Eigenleistung als „Holzanbau“ zu errichten. Diese Ausführung entspricht dem Beschluss des Samtgemeinderates vom 14.11.2014.

 

Da nunmehr ein anderes Ing.-Büro die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses plant, entstanden die Überlegungen, den 2. Stellplatz direkt mit im Gebäude zu planen.

 

Diese Überlegungen werden vom Rat der Gemeinde Flöthe unterstützt. Dieser hat in seiner Sitzung am 18.08.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Gemeinde Flöthe übernimmt die Mehrkosten, die für einen 2. Stellplatz im FGH Klein Flöthe entstehen, in Form einer Investitionszuweisung an die Samtgemeinde Oderwald. Die konkrete Zuschusshöhe wird aufgrund der tatsächlichen Baukosten für den 2. Stellplatz ermittelt. Die Haushaltmittel werden in der Haushaltplanung 2017 bereitgestellt.

 

Der Investitionszuschuss der Gemeinde Flöthe für den zweiten Stellplatz wird wie folgt errechnet:

 

Bezeichnung

DELTA, 20.12.16

Kostengruppe 300 – Bauwerk-Baukonstruktion

18.009,10 €

Kostengruppe 400 – Bauwerk- Technische Anlagen

2.668,48 €

Kostengruppe 700 – Baunebenkosten

259,46 €

Gesamtsumme netto

20.937,03 €

19 % Mehrwertsteuer

3.978,04 €

Gesamtsumme brutto

24.915,07 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

·         der vorgelegten Genehmigungsplanung vom 20.12.2016 zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    12610-096000                               12610-787100

Mittel stehen zur Verfügung:      werden im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt

Gesamtausgaben:                           714.000,00 €

Jährliche Folgekosten:                     10.800,00 €

Jährliche Abschreibungen:                 8.925,00 €

Gesamt pro Jahr:                              19.725,00 €