Sachverhalt:
Der Sportverein Cramme 1946 e. V. hat mit Mail vom 12.12.2016 einen Antrag auf Kostenbeteiligung/-übernahme für die Wartung und Reparatur der Heizungsanlage im Sportheim Cramme gestellt. Die Kosten belaufen sich laut Rechnung v. 09.12.2016 auf einen Betrag von 772,89 €.
Die Gemeinde Cramme hat keine
Richtlinien, die eine Förderung der ortsansässigen Vereine und Verbände regelt.
In der Gemeinde Börßum werden finanzielle Hilfen bis zu 25 % der Gesamtkosten
gewährt. Der Zuschuss muss vor Ausführung der Maßnahme unter Beifügung eines
Finanzierungsplanes gestellt werden. Weiterhin muss der Zuwendungsempfänger
mindestens eine Eigenleistung in gleicher Höhe erbringen sowie alle
Zuwendungsgeber benennen.
Da die Reparatur der
Heizungsanlage ein nicht vorhersehbares Ereignis darstellt konnte vorab kein
Zuwendungsantrag gestellt werden. Allerdings sind in der Rechnung vom 09.12.2016
auch Wartungskosten in Höhe von brutto 102,22 € enthalten. Dieses sind jährlich
anfallende Kosten, die kein unvorhersehbares Ereignis darstellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, zu entscheiden
·
ob und wenn ja, in welcher Höhe ein Zuschuss zu den
Wartungs- und Reparaturkosten der Heizungsanlage im Sportheim Cramme gewährt
werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: