Betreff
Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm der Samtgemeinde Oderwald; hier: Auftragsvergabe eines Planungsbüros.
Vorlage
SG-X/066/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald ist in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden.

 

Für die Planung und die Umsetzungsbegleitung der Dorfentwicklung benötigt die Samtgemeinde Oderwald ein Planungsbüro.

 

Für die Auswahl eines entsprechenden Büros wurden 6 Planungsbüros zu einer Vorstellungsrunde eingeladen, die am 12.09.2017 stattfindet. Das Auswahlgremium setzt sich aus den Mitgliedern des Samtgemeindeausschusses sowie den Bürgermeistern bzw. den jeweiligen Stellvertretern zusammen.

 

Anhand der Vorstellungen und den zu der Vorstellungsrunde mitzubringenden Kostenangeboten für die Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes bzw. für die Umsetzungsbegleitung, wird der Entscheiderkreis ein Planungsbüro festlegen, welches zu der Samtgemeindeausschusssitzung sowie der Ratssitzung der Samtgemeinde Oderwald bekanntgegeben wird.

 

Im Anschluss erfolgt die Vergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat aufgrund der Grunddaten und den Angaben im ursprünglichen Aufnahmeantrag der Samtgemeinde Oderwald eine Honorarermittlung vorgenommen.

Der kalkulierte Höchstbetrag liegt bei 90.949,86 €. Gem. Ziffer 3.4.2 Satz 1 der ZILE-Richtlinie beträgt der Fördersatz 75 % der förderfähigen Ausgaben (68.212,40 €). Nach

Satz 2 ist der Zuschuss für derartige Projekte auf 50.000,00 € begrenzt.

 

Mit dem ausgewählten Planungsbüro sind Verträge zum einen für die Erstellung einer Dorfentwicklungsplanung sowie zur Begleitung der Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes abzuschließen. Entsprechende Entwürfe sind der Vorlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat  wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Auftrag für die Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes sowie zur Begleitung der Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes für die Samtgemeinde Oderwald wird dem Planungsbüro………………., zum Angebotsendpreis in Höhe von € ………………. (Erstellung), € …………… (Planung) erteilt.

·         Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Wolfenbüttel ohne Beanstandungen erfolgt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: