Betreff
Friedhof Klein Flöthe;
Zuschussantrag für eine Erneuerung des Zaunes an der Südseite des Friedhofs
Vorlage
SG-X/067/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Zaun des Friedhofs in Klein Flöthe soll an der Südseite erneuert werden. Dazu hat der Ev.-luth. Pfarrverband Flachstöckheim+Flöthe+Mahner+Ohlendorf (ab 01.07.2017 fusioniert zur ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe) mit Schreiben vom 16.08.2017 um einen Zuschuss gebeten. Dem Schreiben beigefügt war ein Kostenvoranschlag. Zwei weitere Kostenvoranschläge wurden mit E-Mail vom 08.09.2017 nachgereicht. Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Angebotssumme von 2.346,92 Euro.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat im Jahre 2015 einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten) auf Friedhöfen und Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Entsprechende Anträge sind unter Beibringung von 3 Kostenvoranschlägen bis zum 01.10. eines jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.

 

Der ev.-luth. Probsteiverband Salzgitter, Wolfenbüttel, Bad Harzburg hat für das Jahr 2016 einen Defizitausgleich beantragt (siehe Drucksache SG-X/058/2017). Bei Antragstellung wurde angegeben, dass für die Erneuerung des Friedhofszaunes in Klein Flöthe eine zweckgebundene Spende in Höhe von 2.060,00 Euro eingegangen ist. Diese Spende wurde bei der Feststellung des Defizits 2016 nicht berücksichtigt. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung die zweckgebundene Spende bei dem Zuschussantrag für die Zaunerneuerung zu berücksichtigen. Nach Abzug der Spende verbleibt für die Zaunerneuerung für die Kirchengemeinde eine Finanzierungslücke von 286,92 Euro (2.346,92 Euro preisgünstigster Kostenvoranschlag abzüglich der Spende von 2.060,00 Euro).

 

Der Antrag des Pfarrverbandes für Bezuschussung der Zaunerneuerung ist im laufenden Haushaltsjahr gestellt worden. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Grundsatzbeschlusses wäre der Antrag für das folgende Haushaltsjahr 2018 zu berücksichtigen. Da beim Produktsachkonto 55310.781800 (Zuschuss an Kirchengemeinden) jedoch ausreichend Mittel für eine Bezuschussung zur Verfügung stehen, wäre eine Bezuschussung auch schon im Jahre 2017 möglich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe wird für die Erneuerung des Zaunes auf der Südseite des Friedhofs ein Zuschuss in Höhe von __________ Euro gewährt. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen nach Vorlage der Endrechnung ausgezahlt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: