Sachverhalt:
Die
Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH,
Osnabrück, hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Wasserversorgung der
Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2016 unter
Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Der Jahresabschluss 2016
schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.744,11
€ ab.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig, wurde
beauftragt den Jahresabschluss zu prüfen.
Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
Es wurde festgestellt, dass
der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften
entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist
nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt
Schlage mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem
Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.
Der Bericht über
den Jahresabschluss per 31.12.2016 sowie der Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses liegen dieser Drucksache bei.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgende Beschlüsse zu
fassen:
·
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 für den
Eigenbetrieb Wasserversorgung der Samtgemeinde Oderwald wird festgestellt.
·
Gemäß
§ 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige
Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung
erteilt.
· Das Jahresergebnis 2016 in Höhe von 3.744,11 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.