Betreff
Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Vorlage
SG-X/070/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2016 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

 

Der Jahresabschluss 2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 84.122,99 € ab.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig, wurde damit beauftrag den Jahresabschluss 2016 zu prüfen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.

 

Der Bericht über den Jahresabschluss per 31.12.2016, der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht der Betriebsleitung liegen dieser Drucksache bei.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald werden festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Das Jahresergebnis 2016 in Höhe von 84.122,99 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.