Betreff
2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2017.
Vorlage
SG-X/073/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2017 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt es bei den Personalkosten (Gremienbeschlüsse liegen vor bzw. stehen zur Beschlussfassung an) sowie in den Produkten 12110, 21110, 21112, 21113 und 31550. Die 4 Teilhaushalte werden im Vorbericht dargestellt.

 

Auf die Änderungen der Investitionen in den Produkten 11160, 21110, 21112 und 51110  wird besonders hingewiesen. Den Mehrkosten für die Erstellung des Dorfentwicklungsplanes stehen auch anteilig höhere Zuwendungen gegenüber.

 

Die Veränderungen sind im beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Die Haushaltsplanung ist weiterhin defizitär. Für das Haushaltsjahr 2017 entsteht ein ordentlicher Ergebnisverlust in Höhe von € 325.600,00 (leichte Verbesserung zur Ursprungsplanung). Zudem entsteht ein außerordentlicher Verlust in Höhe von € 28.700,00. Die Höhe der Kreditveranschlagung zur Finanzierung der Investitionen steigt auf € 850.800,00.

 

Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2019 planerisch möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2017 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: