Sachverhalt:
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2017 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt
es bei den Personalkosten (Gremienbeschlüsse liegen vor bzw. stehen zur
Beschlussfassung an) sowie in den Produkten 12110, 21110, 21112, 21113 und
31550. Die 4 Teilhaushalte werden im Vorbericht dargestellt.
Auf die Änderungen der Investitionen in den
Produkten 11160, 21110, 21112 und 51110
wird besonders hingewiesen. Den Mehrkosten für die Erstellung des
Dorfentwicklungsplanes stehen auch anteilig höhere Zuwendungen gegenüber.
Die Veränderungen sind im beigefügten
Vorbericht ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Die Haushaltsplanung ist weiterhin
defizitär. Für das Haushaltsjahr 2017 entsteht ein ordentlicher Ergebnisverlust
in Höhe von € 325.600,00 (leichte Verbesserung zur Ursprungsplanung). Zudem
entsteht ein außerordentlicher Verlust in Höhe von € 28.700,00. Die Höhe der
Kreditveranschlagung zur Finanzierung der Investitionen steigt auf
€ 850.800,00.
Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2019
planerisch möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der
landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsatzung 2017 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: