Betreff
Bebauungsplan "Schmiedestraße" in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
F-XVIII/019/2017
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Es wird beabsichtigt, einen Bebauungsplan für das Grundstück „Schmiedestraße 12“ in Groß Flöthe aufzustellen. Der Grundstückseigentümer Herr Jens Marquordt plant die Errichtung eines Wohnhauses und trägt die Kosten für das Bauleitplanverfahren.

Auf dem beigefügten Lageplan ist die Fläche rot schraffiert

 

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne in eigener Verantwortung der Gemeinde aufzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Flöthe die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmiedestraße“ in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: