Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Es wird beabsichtigt, einen Bebauungsplan für das
Grundstück „Schmiedestraße 12“ in Groß Flöthe aufzustellen. Der Grundstückseigentümer
Herr Jens Marquordt plant die Errichtung eines Wohnhauses und trägt die Kosten
für das Bauleitplanverfahren.
Auf dem beigefügten Lageplan ist die Fläche rot
schraffiert
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind
Bebauungspläne in eigener Verantwortung der Gemeinde aufzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt
der Rat der Gemeinde Flöthe die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Schmiedestraße“ in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: