Sachverhalt:
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2017 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt
es in den Produkten 36510, 51110 und 61110. Die
geplanten Unterhaltungsmaßnahmen im Produkt „Gemeindestraßen 54110“
(„Auf den Wöhren“ und „Mahnhof“) werden 2017 nicht mehr umgesetzt. Die
Haushaltsmittel werden jedoch nicht reduziert. Sie werden dann in das
Haushaltsjahr 2018 übertragen. Die 3
Teilhaushalte werden im Vorbericht dargestellt.
Als zusätzliche Investition im Haushaltsjahr
2017 ist die Zuwendung an den TSV Groß Flöthe für die Anschaffung eines neuen
Aufsitzmähers veranschlagt. Beschluss des Rates vom 15.06.2017.
Die Veränderungen sind im beigefügten
Vorbericht ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Die Haushaltsplanung ist weiterhin
defizitär. Für das Haushaltsjahr 2017 entsteht ein ordentlicher Ergebnisverlust
in Höhe von € 97.400,00 (leichte Verbesserung zur Ursprungsplanung -10.800,00).
Die Höhe der Kreditveranschlagung zur Finanzierung der Investitionen bleibt
unverändert.
Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2018
planerisch möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der
landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan
2017 für die Gemeinde Flöthe wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: