Betreff
Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG);
Antrag der Gemeinde Schladen auf wasserrechtliche Genehmigung für Maßnahmen am Oberfallwehr der Ilse südlich von Hornburg.
Vorlage
SG-X/064/2017/1
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 20.09.2017 zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren beauftragt, eine unabhängige, fachliche Bewertung einzuholen. Dem Landkreis Wolfenbüttel – als Genehmigungsbehörde – wurde dieses Zwischenfazit mitgeteilt und dieser sicherte insoweit eine Fristverlängerung zu.

 

Nachfolgend werden die Stellungnahmen des Landkreises Wolfenbüttel (Untere Wasserbehörde) und der Kommunalen Umweltaktion U.A.N. zur Kenntnis gegeben.

 

Bewertung der U.A.N.:

 

„Der Längsschnitt (S. 79, auch angehängt) zeigt sehr anschaulich die verschiedenen Wasserstände und Geländeoberkanten. Folgt man der Wasserspiegellinie HQ100-PLAN und den Geländeoberkanten, so kann man sehen wo der Wasserspiegel drüber liegt und es wahrscheinlich zu Ausuferungen kommt.

 

Deutlich ist zu sehen, dass die Wasserspiegellagen bei HQ100-IST (34,60 m³/s) oberhalb der Wirtschaftswegbrücke leicht gegenüber HQ100-PLAN vermindert werden, und auch nach unterhalb gibt es keine negativen Auswirkungen auf die jetzigen Hochwasserbedingungen. Allerdings kommt es bei HQ 100 in jedem Fall zu Ausuferungen (oberhalb von der Wirtschaftswegbrücke, bei Station 8+255 und unterhalb der Sohlgleite zwischen Station 7+748 bis 7+700 sowie im Bereich 7+831), was aber nicht der Maßnahme anzulasten ist, das würde sowieso passieren. Generell liegt der Wasserspiegel bei HQ100-PLAN im gesamten Streckenverlauf niedriger oder auf ähnlichem Niveau wie beim IST-Zustand. Der Hochwasserschutz wird demnach nicht verschlechtert. Aber es muss klar sein, dass die Maßnahme keine Hochwasserschutzmaßnahme (HQ100-Schutz) darstellt und das auch nicht soll.“

 

Bewertung der Unteren Wasserbehörde:

 

Nach fachlicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen zum Umbau des Oberfallwehres in Hornburg zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit wird keine Verschlechterung des Abflusses bei Hochwasser seitens des Landkreises gesehen.

 

Diese Aussage wird gestützt durch durchgeführte Berechnungen (Anlage 7 der Antragsunterlagen). In Anlage 6  (Längsschnitt der Sohlgleite) sind verschiedene Wasserstände für den Ist- und Planzustand aufgetragen. Im beigefügten Ausschnitt der Anlage ist der Schnittpunkt der HQ 100-Linie Ist- und Plan-Zustand dargestellt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten zu entscheiden,

·         ob und mit welchem Inhalt eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Planfeststellungsverfahren abgegeben werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: