Antrag der Gemeinde Schladen auf wasserrechtliche Genehmigung für Maßnahmen am Oberfallwehr der Ilse südlich von Hornburg.
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat die Verwaltung in seiner Sitzung
vom 20.09.2017 zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren beauftragt, eine
unabhängige, fachliche Bewertung einzuholen. Dem Landkreis Wolfenbüttel – als
Genehmigungsbehörde – wurde dieses Zwischenfazit mitgeteilt und dieser sicherte
insoweit eine Fristverlängerung zu.
Nachfolgend werden die Stellungnahmen des Landkreises Wolfenbüttel
(Untere Wasserbehörde) und der Kommunalen Umweltaktion U.A.N. zur Kenntnis
gegeben.
Bewertung der U.A.N.:
„Der Längsschnitt (S. 79, auch angehängt) zeigt sehr anschaulich die
verschiedenen Wasserstände und Geländeoberkanten. Folgt man der
Wasserspiegellinie HQ100-PLAN und den Geländeoberkanten, so kann man sehen wo
der Wasserspiegel drüber liegt und es wahrscheinlich zu Ausuferungen kommt.
Deutlich ist zu sehen, dass die Wasserspiegellagen bei HQ100-IST (34,60
m³/s) oberhalb der Wirtschaftswegbrücke leicht gegenüber HQ100-PLAN vermindert
werden, und auch nach unterhalb gibt es keine negativen Auswirkungen auf die
jetzigen Hochwasserbedingungen. Allerdings kommt es bei HQ 100 in jedem Fall zu
Ausuferungen (oberhalb von der Wirtschaftswegbrücke, bei Station 8+255 und
unterhalb der Sohlgleite zwischen Station 7+748 bis 7+700 sowie im Bereich
7+831), was aber nicht der Maßnahme anzulasten ist, das würde sowieso
passieren. Generell liegt der Wasserspiegel bei HQ100-PLAN im gesamten
Streckenverlauf niedriger oder auf ähnlichem Niveau wie beim IST-Zustand. Der
Hochwasserschutz wird demnach nicht verschlechtert. Aber es muss klar sein,
dass die Maßnahme keine Hochwasserschutzmaßnahme (HQ100-Schutz) darstellt und
das auch nicht soll.“
Bewertung der Unteren Wasserbehörde:
Nach fachlicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen zum Umbau des
Oberfallwehres in Hornburg zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit
wird keine Verschlechterung des Abflusses bei Hochwasser seitens des
Landkreises gesehen.
Diese Aussage wird gestützt durch durchgeführte Berechnungen (Anlage 7
der Antragsunterlagen). In Anlage 6 (Längsschnitt der Sohlgleite) sind
verschiedene Wasserstände für den Ist- und Planzustand aufgetragen. Im
beigefügten Ausschnitt der Anlage ist der Schnittpunkt der HQ 100-Linie Ist-
und Plan-Zustand dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten zu entscheiden,
·
ob und mit welchem Inhalt eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Planfeststellungsverfahren abgegeben
werden soll.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: