Betreff
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg" in 38312 Börßum;
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden/Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Vorlage
B-XVIII/065/2018
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ bezweckt die Gemeinde Börßum im Rahmen ihrer Zukunftsentwicklung eine bauliche Nachverdichtung auf einer seit Jahren weitgehend nicht mehr genutzten Fläche innerhalb der bebauten Ortslage. Gleichzeitig soll eine Nachnutzung des Gebäudekomplexes der ehemaligen Samtgemeindeverwaltung ermöglicht werden.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in der Gemeinde Börßum gefasst.

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat die maßgeblichen Änderungsbelange erarbeitet und in der anliegenden Planunterlage dargestellt sowie ausführlich begründet.

 

Das Änderungsverfahren wird in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Für dieses Verfahren gelten aber gleichzeitig auch die Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Daher kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von einer Umweltprüfung, von einem Umweltbericht sowie der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden.

 

Nach der Einleitung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes, ist in einem nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·        Das Verfahren zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13a BauGB in einem sog. „beschleunigten Verfahren“ der Innenentwicklung.

·        Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der Begründung wird zugestimmt.

·        Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13  Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

·        Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht gem. § 2 BauGB und der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage, welche Arten umweltgezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

·        Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: