Abschluss eines Ingenieurvertrages;
Beantragung von Fördermitteln.
Sachverhalt:
Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet
in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen.
Adressat dieser Pflicht ist
zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV,
die einen Nahverkehrsplan erstellen.
Der Regionalverband Großraum
Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2016
diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.
Zur Umsetzung dieses Zieles
fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von
Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig.
Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei
Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.
Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-,
Aus- und Umbau von Haltestellen.
Den Kommunen obliegt die Planungshoheit
und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die Bedingungen
für eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen umzusetzen.
Im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Börßum sollen die vorhandenen Bushaltestellen gesetzeskonform umgebaut werden. Hierzu ist es erforderlich, dass eine Bestandsaufnahme des IST-Zustandes erfolgt, die Förderanträge fristgerecht gestellt werden und die Umsetzung der Maßnahme technisch begleitet wird. Das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, hat hierzu den anliegenden Ingenieurvertrag vorgelegt. Der Förderantrag an die LNVG ist beigefügt.
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenschätzung. Diese basiert auf den durchschnittlichen Kosten für den Umbau einer Bushaltestelle in den Jahren 2016/2017. Die Vertragsobjekte werden eingestuft in die Honorarzone II Mittelsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Die Nebenkosten werden mit 6 % veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen
in Börßum und Kalme (8 Stück) einschließlich der Bestandsaufnahme der
IST-Situation sowie der Antragsbearbeitung für die ÖPNV-Programme des
Landes Niedersachsen und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird
der als Entwurf beigefügte Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer +
Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abgeschlossen.
·
Für den
barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Börßum und Kalme (8 Stück) werden
Fördermittelanträge beim Regionalverband Braunschweig und bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: