Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 wird
die Investition zur Planung und Umsetzung (Flächenankauf und Erschließung)
eines neuen Baugebietes in Börßum haushaltsrechtlich gesichert. Die
Investitionskosten werden mittelfristig über den künftigen Flächenverkauf der
Baugrundstücke finanziert. Kurzfristig ist die Finanzierung des Flächenankaufs
bis hin zur Flächenvermarktung (nach erfolgter Erschließung) über einen
Investitionskredit mit kurzen Zinsanpassungsterminen vorgesehen.
Bei der künftigen Kreditaufnahme werden
regelmäßig kurze Zinsanpassungstermine vereinbart, damit Tilgungen in Anlehnung
an die tatsächlich eingegangenen Verkaufserlöse möglich werden. Es wurde ein
Vermarktungszeitraum von ca. 5 Jahren kalkuliert, in dem jährliche
Zinsanpassungstermine entstehen sollen.
Zudem erfolgen schon absehbare Anpassungen an die
Haushaltswirtschaft des laufenden Jahres.
Im Ergebnishaushalt
führt dies zu einer unwesentlichen
Haushaltsverschlechterung in Höhe von € 5.500,00 und somit zu einem
Gesamtverlust in Höhe von € 77.100,00.
Im Finanzhaushalt führt dies ebenfalls zu einer unwesentlichen
Reduzierung der Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von
€ 5.500,00 und somit zu einem Gesamtüberschuss in Höhe von € 83.100,00 (vorher
€ 88.600).
Durch die neu veranschlagten Investitionen steigt der Kreditbedarf auf
jetzt 1.570.000,00 €.
Die Veränderungen sind im Vorbericht
ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die vorliegende
1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2018 für die Gemeinde
Börßum wird erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: