Sachverhalt:
Durch die ab März 2018 geltende 3,19 %ige
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst hat der Zweckverband Kindergarten Oderwald
Mehrkosten in Höhe von jährlich rd. 50.000,00 €. Um diese weitere
Personalkostenerhöhung abzumildern, halte ich eine Anpassung der Kindergartengebühren
zum 01.08.2018 für unumgänglich. Auch die durchschnittliche Inflationsrate in
Höhe von 1,8 % im Jahr 2017 trägt weiter zu einer Erhöhung des Defizits bei.
Ebenso ist noch nicht sicher, wie sich die geplante Beitragsfreiheit im
Kindergartenbereich auswirken wird. Auch hier ist jedoch damit zu rechnen, dass
das Defizit dadurch weiter steigen wird. In Anlehnung an die Tariferhöhung
sollten die Benutzungsgebühren um 3,19 % angehoben werden.
Sollte die Änderung des Nds. Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder mit den vorgesehenen Änderungen zum 01.08.2018 in
Kraft treten, wäre der Besuch des Kindergartens bis zu einer Betreuungszeit von
8 Stunden beitragsfrei. Die Erhöhung der Kindergartengebühren würde dann nicht
bzw. nur anteilig im Ganztagsbereich zum Tragen kommen. Die Finanzierung ist
durch eine Erhöhung der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen geplant (siehe
auch Verwaltungsvorlage-Nr. ZKO/0049/2018). Es wären nur noch Krippengebühren
zu erheben. Hier würde die Erhöhung Mehreinnahmen in Höhe von rd. 5.000,00 €
jährlich bewirken.
Bei einem Ganztagsplatz in einer
Kindertagesstätte des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald beträgt die
Betreuungszeit 9,5 Stunden. Für die über die beitragsfrei gestellte
Betreuungszeit sollen auch weiterhin Benutzungsgebühren erhoben werden können.
In Anbetracht des zu erwartenden Defizits sollte von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht und die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Bei 20
Ganztagsplätzen wären das Mehreinnahmen in Höhe von rd. 10.000,00 € jährlich.
Ich bitte, die 7. Änderung der
Gebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs (einschl. der Anlagen 1
bis 3) zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte 7. Änderung der
Gebührenordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald (einschließlich der
Anlagen 1-3) wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: