Betreff
Ermächtigung des Verbandsgeschäftsführers für eine Einzel- oder Sammelklagebefugnis gegen das Land Niedersachsen.
Vorlage
ZKO/0049/2018
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des beitragsfreien Kindergartens und zur Kommunalisierung der Sprachförderung zur Herstellung der Schulreife ist mit der Landtags-Drucksache 18/656 durch die Regierungsfraktionen in den Niedersächsischen Landtag eingebracht worden.

 

Danach soll die Beitragsfreiheit in den Kindergärten – wie bereits angekündigt – durch eine Anpassung der Personalkostenzuschüsse umgesetzt werden. Gestartet werden soll im Jahr 2018 mit einer Förderquote von 55 Prozent, die bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 auf 58 Prozent gesteigert wird.  

 

Auf die Appelle des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen sind die Regierungsfraktionen nicht eingegangen, obwohl der Wegfall der Elternbeiträge bzw. deren nicht ausreichende Kompensation erhebliche Einnahmeausfälle bei den jeweiligen Trägern verursachen wird.

 

Darüber hinaus sollen aufbauend auf die Regelungen des § 64 NSchG die verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen künftig in den Kindergärten umgesetzt werden. Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes beliefen sich die Aufwendungen für Sprachfördermaßnahmen durch Lehrer zuletzt pro Jahr auf ca. 39. Mio. Euro. Nach den Darstellungen in der o.g. Landtagsdrucksache sollen für Sprachförderung in Kindergärten künftig deutlich weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen wird die Verfassungskonformität des zu verabschiedenden Kindertagesstättengesetzes angezweifelt, was sich nicht zuletzt auch an der Verletzung des Konnexitätsprinzips festmachen lässt. Bei dem derzeitigen Finanzierungsmodell ist bereits von mehreren Kommunen deren Klagebereitschaft signalisiert worden. Der NSGB Kreisverband Wolfenbüttel hat dies bereits im Rahmen seiner Mitgliederversammlung 2018 zum Ausdruck gebracht. Der NSGB Landesverband unterstützt seine klagebereiten Verbandsmitglieder.

 

Die Verabschiedung des o.g. Gesetzes wird voraussichtlich Mitte Juni erfolgen. Hierzu noch der Hinweis, dass die Klageerhebung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des Gesetzes zu erfolgen hat.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung wird gebenten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Dem Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald wird auf der Grundlage der Auswirkungen des Kindertagesstättengesetzes (Landtagsdrucksache 18/656) die Ermächtigung für eine Einzel- bzw. Sammelklagebefugnis gegenüber dem Land Niedersachsen erteilt.
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Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: