Sachverhalt:
Ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des beitragsfreien Kindergartens
und zur Kommunalisierung der Sprachförderung zur Herstellung der Schulreife ist
mit der Landtags-Drucksache 18/656 durch die Regierungsfraktionen in den
Niedersächsischen Landtag eingebracht worden.
Danach soll die Beitragsfreiheit in den Kindergärten –
wie bereits angekündigt – durch eine Anpassung der Personalkostenzuschüsse
umgesetzt werden. Gestartet werden soll im Jahr 2018 mit einer Förderquote von
55 Prozent, die bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 auf 58 Prozent
gesteigert wird.
Auf die Appelle des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes (NSGB) eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen sind die
Regierungsfraktionen nicht eingegangen, obwohl der Wegfall der Elternbeiträge
bzw. deren nicht ausreichende Kompensation erhebliche Einnahmeausfälle bei den
jeweiligen Trägern verursachen wird.
Darüber hinaus sollen aufbauend auf die Regelungen des §
64 NSchG die verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen künftig in den Kindergärten
umgesetzt werden. Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes beliefen
sich die Aufwendungen für Sprachfördermaßnahmen durch Lehrer zuletzt pro Jahr
auf ca. 39. Mio. Euro. Nach den Darstellungen in der o.g. Landtagsdrucksache
sollen für Sprachförderung in Kindergärten künftig deutlich weniger Mittel zur
Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen wird die
Verfassungskonformität des zu verabschiedenden Kindertagesstättengesetzes
angezweifelt, was sich nicht zuletzt auch an der Verletzung des
Konnexitätsprinzips festmachen lässt. Bei dem derzeitigen Finanzierungsmodell
ist bereits von mehreren Kommunen deren Klagebereitschaft signalisiert worden.
Der NSGB Kreisverband Wolfenbüttel hat dies bereits im Rahmen seiner
Mitgliederversammlung 2018 zum Ausdruck gebracht. Der NSGB Landesverband
unterstützt seine klagebereiten Verbandsmitglieder.
Die Verabschiedung des o.g. Gesetzes wird voraussichtlich
Mitte Juni erfolgen. Hierzu noch der Hinweis, dass die Klageerhebung im Rahmen
eines Normenkontrollverfahrens innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des
Gesetzes zu erfolgen hat.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung wird gebenten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Dem
Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald wird auf
der Grundlage der Auswirkungen des Kindertagesstättengesetzes
(Landtagsdrucksache 18/656) die Ermächtigung für eine Einzel- bzw.
Sammelklagebefugnis gegenüber dem Land Niedersachsen erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: